Die Schweiz gehört mit über 13‘000 gemeinnützigen Stiftungen zu den stiftungsreichsten Ländern Europas. Laut dem heute veröffentlichten Schweizer «Stiftungsreport 2015» (siehe Box) hielt das Wachstum auch 2014 «ungebrochen» an: 363 Gründungen kamen dazu. Fragen werfe die erstmals aufgeführte Anzahl an lokalen Stiftungsaufsichten auf.
Die Kontrolle auf Gemeindeebene läuft gemäss den Autoren des Berichtes Bestrebungen der Kantone zuwider, durch Zusammenschlüsse wie Zürich/Schaffhausen oder Zentralschweiz die Aufsichten zu professionalisieren. Der Konsolidierungstrend im Stiftungswesen sei auch am Höchststand von 226 aufgelösten oder fusionierten Stiftungen im letzten Jahr ersichtlich.
Probleme bei Zuständigkeiten
Nebst der eidgenössischen Stiftungsaufsicht und den 19 kantonalen Aufsichtsbehörden, soll es zusätzlich fast 400 kommunale Kontrollbehörden geben. Mehr als die Hälfte davon soll nur für die Aufsicht von ein bis zwei Stiftungen verantwortlich sein. Was nach komfortablen Kontrollressourcen klingt, wird in der Medienmitteilung zum «Stiftungsreport» als «Wildwuchs» bezeichnet.
Das Problem kommunaler Zuständigkeiten liegt laut dem Bericht in der Unvereinbarkeit mit der verstärkten Forderung nach Transparenz. Denn: Enge Verbindungen zwischen einer lokalen Aufsicht und einer Stiftung seien unumgänglich. Oft obliege die Kontrolle dem Gemeinderat oder anderen kommunalen Gremien. Vereinzelt komme es vor, dass ein Mitglied des Aufsichtsgremiums zugleich im Stiftungsrat vertreten ist, nicht selten sogar als Präsidentin oder Präsident.
Mit 2,7 Prozent aller Stiftungen sei die Anzahl der auf lokaler Ebene kontrollierten Stiftungen allerdings gering. Gemäss Markus Binder, Pressesprecher von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA), gilt es zudem die gesetzliche Bestimmung zu berücksichtigen. Diese verlange, dass die kommunale, kantonale oder staatliche Aufsicht aufgrund der «örtlichen Zweckbestimmung» der Stiftung bestimmt wird.
Transparenz ohnehin ein Thema
Die Transparenz und Kontrolle der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz ist ein wiederkehrendes Thema. Im Unterschied zu Unternehmen sind bei den Stiftungen transparent offengelegte Finanzkennzahlen Mangelware.
Laut Georg von Schnurbein, Direktor des CEPS (siehe Box) und Mitverfasser des Berichtes, würden zwar zwischenzeitlich mehr Stiftungen ihre jährlichen Beträge an Ausschüttungen publizieren, eine Pflicht hierfür bestehe aber nach wie vor nicht. Deshalb würden im Bericht auch keine Klassierungen der Stiftungen aufgrund von Kennzahlen vorgenommen.
Unlängst hat der Think-Tank «Avenir Suisse» (selbst eine Stiftung) in einem Diskussionspapier über das Schweizer Stiftungswesen die Errichtung einer erweiterten Publikationspflicht und die Einführung eines nationalen Stiftungsregisters thematisiert.
Eine Verpflichtung zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit besteht nicht
Die ESA betont, dass Finanzangaben von Stiftungen dem Datenschutzgesetz unterliegen. Der Staat habe zwar die Aufsicht über die zweckkonforme Mittelverwendung, erklärt Markus Binder, Sprecher der ESA. Weil es sich bei den Stiftungen um Privatvermögen handle, bestehe jedoch keine Verpflichtung zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Sowohl Kantone als auch die ESA bieten unterschiedliche Stiftungsverzeichnisse an. Gemäss «Avenir Suisse» variiert die Datenqualität und Benutzerfreundlichkeit dieser Verzeichnisse stark. Die «föderale Fragmentierung» erschwere zudem die effiziente Suche und Datenauswertung.
Für eine an Stiftungen interessierte Person verweist die ESA auf das zentrale Verzeichnis aller kantonalen Handelsregister «zefix». Diese Plattform umfasse sämtliche Stiftungen in der Schweiz.
Zusätzliche Transparenz dank Digitalisierung?
Immer mehr Daten über Stiftungen sind zudem durch privatwirtschaftliche Dienstleistungsangebote im Internet zugänglich. Gemäss dem «Stiftungsreport» gehören hierzu nebst Spenden- und Crowdfunding-Plattformen neuerdings auch zwei Stiftungsdatenbanken. Je nach Dienstleistung wird die Suche nach mehr Informationen über die Stiftungen bei diesen Angeboten allerdings kostenpflichtig.