Die Schweiz will, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Urteil im Fall Dogu Perinçek wegen seiner Äusserungen zum Völkermord an den Armeniern neu beurteilt. Dies teilt das Bundesamt für Justiz mit.
Die Schweiz werde den Gerichtshof EGMR um eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer ersuchen. Die Neubeurteilung des Falls soll Klarheit darüber schaffen, welchen Spielraum die Schweizer Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm haben.
Völkermord als Lüge bezeichnet
Der EGMR war in seinem Urteil vom 17. Dezember zum Schluss gekommen, dass die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserungen verletzt hatte. Das Gericht hatte die Schweiz gerügt.
Dogu Perinçek hatte 2005 in mehreren Reden in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 im Osmanischen Reich (heutige Türkei) als «internationale Lügen» bezeichnet. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn wegen Rassendiskriminierung.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien hatte sich nach dem Urteil dafür stark gemacht, dass die Schweiz Rekurs vor der grossen Kammer einlegt.