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SKS sucht VW-Besitzer für Gruppenklage gegen VW
Aus Espresso vom 28.06.2016. Bild: key
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Schweiz VW-Skandal: Schweizer Gruppenklage in Holland

Die Stiftung für Konsumentenschutz kämpft für eine Entschädigung für Schweizer VW-Halter. Die SKS empfiehlt Schweizern, sich einer Gruppenklage in Holland anzuschliessen. Diese wolle für rund 100‘000 europäische Kunden mit VW verhandeln und Druck machen, erklärt SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder.

Für VW-Kunden in den USA soll heute bekannt werden, wie der Konzern sie entschädigen will für die Betrugssoftware in ihren Autos, und zwar automatisch. Die Rede ist, dass jeder pauschal rund 5000 Dollar erhalten soll. In der Schweiz können Betroffene nur träumen von solchen Beträgen.

Die Geschädigten sind auf sich alleine gestellt. Darum will die Stiftung für Konsumentenschutz Schweizer Kunden helfen, via einer Gruppenklage im Ausland zu ihrem Recht zu kommen. Denn auch in der Schweiz klagen betroffene Kunden über erlittenen Schaden.

Was VW-Fahrer tun müssen

Wie Recherchen der Sendung «Kassensturz» zeigen, beklagen sich viele VW-Besitzer, dass sie ihre Autos nach Auffliegen des Skandals ihr Auto nicht mehr zum gewünschten Preis verkaufen können.

Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS hat sich darum der holländischen Stiftung «Volkswagen-Car-Claim» angeschlossen und empfiehlt allen VW-Kunden, die von der Betrugssoftware betroffen sind, sich dieser Gruppenklage anzuschliessen. Im Interview erklärt SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder im Interview mit dem Konsumentenmagazin «Espresso», was Schweizer tun müssen und was sie von der Gruppenklage erwarten können.

Wieso eine Klage in Holland?

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Legende: Sara Stalder vereint die geschädigten VW-Fahrer. Keystone

Sara Stalder: Einzig in Holland ist es möglich, eine sogenannte Gruppenklage zu machen. Dort kann sich eine Gruppe zusammen tun und etwas verlangen. Davor wird jedoch ein Vergleich gesucht. Dann wird die holländische Sammelklage eingereicht. Diese ist jedoch nicht eine Sammelklage wie in den USA.

Es gib auch in Deutschland eine «Sammelklage» nach US-Vorbild. Was ist der Unterschied?

Stalder: Sammelklagen nach US-Vorbild gehen viel weiter. Sie wollen noch einen zusätzlichen Schaden einklagen, (z.B. «Schmerzensgeld»). Dies ist vor allem ein gewinnbringendes Geschäft für Anwälte, welche davon eine Provision verdienen.

Bei dieser holländischen Stiftung ist dies nicht der Fall. Konsumenten-Organisationen aus Europa stehen da dahinter. Der Österreischische Konsumentenschutz war der Initiant. Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz SKS ist jetzt auch dabei?

Stalder: Ja. Es ist noch offen, ob sich weitere europäische Konsumenten-Organisationen daran beteiligen. Dies wird erst im Verband der europäischen Konsumenten-Organisationen beraten.

Ca. 100‘000 betroffene VW-Kunden haben das bereits schon gemacht. Mitmachen kostet nichts. Was muss ein VW-Besitzer machen?

Stalder: Betroffene VW-Besitzer sollten alle Unterlagen zu Hand haben. Zusätzlich müssen sie einen Fragebogen mit rund 50 Fragen ausgefüllt werden. Es soll damit abgesichert werden, dass nur berechtigte Personen die Entschädigung erhalten, welche auch berechtigt sind dazu. Der Aufwand mitzumachen ist sicher gross. Jedoch muss man sich bewusst sein, dass er viel kleiner ist, als wenn man das auf dem Zivilweg will erstreiten. Das kostet viel mehr und vor allem zeitaufwändig.

Es ist zu erwarten, dass VW auf einen Vergleich eingeht. Was heisst das konkret?

Stalder: Das wichtige Prinzip ist, dass man einen Schaden, den man erlitten hat, zurück fordern kann. Der Vergleich sollte eine Pauschalentschädigung erwirken. Jeder der einen VW mit manipulierter Software gekauft hat, sollte pauschal eine Entschädigung bekommen.

Das heisst z.B. eine Entschädigung dafür, dass man einen zu hohen Ankaufsspreis bezahlt hat?

Stalder: Ja, man hat ein Auto gekauft und zu viel bezahlt, da es die ökologischen Versprechen nicht einhalten kann. Es kann aber auch sein, dass diese Autobesitzer auf dem Occasionsmarkt einen Schaden erlitten haben, weil sie Mühe hatten, ihren VW zu verkaufen oder einen viel tieferen Preis dafür erhalten haben.

Schon 2000 Schweizer haben eine Strafklage gegen VW eingereicht. Die Bundesanwaltschaft hat die Klagen den Deutschen Behörden weitergegeben. Können sich VW-Besitzer, welche schon eine Strafklage eingereicht haben, auch noch an der Gruppenklage beteiligen?

Stalder: Ja! Diese Autobesitzer müssen sich sogar an der Stiftung anschliessen, weil die bisherige Strafklage ein völlig andere Stossrichtung verfolgte: Mit der Klage soll der Schuldige gefunden werden. Unser Projekt mit der Gruppenklage dagegen will eine (Pauschal-)Entschädigung erreichen. Das ist ganz etwas anderes.

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