Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) hat an ihrer ersten Sozialkonferenz eine neue Marschrichtung vorgegeben. Die Änderungen seien in Absprache mit Vertretern der Gemeinden und Städte geschehen, so die SODK. Zu den Änderungen zählen:
- Senkung des Grundbedarfs bei Grossfamilien und jungen Erwachsenen
- Sanktionsmöglichkeiten von bis zu 30 Prozent
- Überarbeitung des Anreizsystems
Unverändert bleibt allerdings der Einkommensfreibetrag.
Die SODK wird die Richtlinien an der nächsten Sozialkonferenz im September verabschieden und per 1. Januar 2016 in Kraft setzen. Das soll die Legitimation der Empfehlungen erhöhen, an denen sich viele Gemeinden bei der Berechnung und Handhabung von Sozialhilfe orientieren.
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) waren jüngst immer mehr unter Druck geraten. Mehrere Gemeinden traten aus Protest aus der SKOS aus.