Wer ist von Zwangsheiraten betroffen?
Anu Sivaganesan: Zwangsheiraten kommen auf allen Kontinenten vor. In Amerika beispielsweise sind Personen aus Mexiko häufig betroffen. In der Schweiz stammen laut der Bundesstudie von 2012 die meisten Betroffenen aus dem Balkan sowie aus der Türkei und aus Sri Lanka. Durch unsere Beratungen bei der Fachstelle zwangsheirat.ch kennen wir auch Betroffene aus weiteren asiatischen Staaten wie etwa Pakistan, Afghanistan, Indien, Syrien, dem Libanon, Iran oder dem Irak. Unter den jüngeren Einwanderungsgruppen haben wir auch mit Betroffenen aus Somalia oder Eritrea zu tun.
Die meisten Zwangsheiraten weisen eine transnationale Dimension auf. Das zeigt sich etwa darin, wenn eine kurdische Frau in der Schweiz mit einem Cousin aus England in der Türkei verheiratet werden soll. Selbst ein Schweizer ohne Migrationshintergrund kann mitbetroffen sein, wenn er beispielsweise eine Freundin aus Mazedonien hat, die ihre Familie mit einem anderen Mann zwangsverheiraten will.
Was sind das für Personen, die sich bei Ihnen melden?
Die Opfer, die bei uns Hilfe suchen, sind meistens hier geboren oder aufgewachsen. Für bereits hier Ansässige kann das ein grosser Druck sein: Bei einem jungen, hier aufgewachsenen Mann wird etwa an die Solidarität mit den Verwandten appelliert, damit er eine Frau aus dem Herkunftsland heiratet. Leider verletzt diese Solidarität das Recht auf freie Partnerwahl.
Aus welchen Gründen werden junge Frauen und Männer zwangsverheiratet?
Die Ursachen lassen sich wohl mit dem Patriarchat, überkommenen Traditionen und Familialismus zusammenfassen, sie sind aber vielfältig. Auch strukturelle Gründe wie ein kriegerischer Konflikt oder eine schwierige wirtschaftliche Lage im Herkunftsland können Auswirkungen zeigen. Auch Religionen können die Heiratsentscheidung beeinflussen, etwa wenn es um die Bewertung der Jungfräulichkeit oder die Haltung gegenüber Homosexualität geht.
Zudem stellen wir fest, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund zum Teil vermehrt ihren Traditionen zuwenden – was durch Diskriminierung noch verstärkt werden kann. Wenn eine Person mit einem –ic am Ende seines Namens nur schwerlich eine Lehrstelle findet, wendet sie sich möglicherweise verstärkt ihrer Kultur zu und pflegt überkommene Traditionen unhinterfragt. Das kann dann auch Zwangsheiraten begünstigen.
Wie können sich die Betroffenen dagegen wehren?
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz eine ganze Palette an Möglichkeiten und Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen – von der Direkthilfe bis hin zum Gang vors Gericht. Seit Mitte 2013 sind verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft. Darunter befindet sich auch die zeitlich unbefristete Annullierung von Zwangsheiraten. Auch wenn jemand erst nach drei Jahren genügend Beweismittel für eine Zwangsheirat vorlegen kann, kann die damalige Eheschliessung neu nun trotzdem noch für ungültig erklärt werden.
Diese rechtlichen Wege wählen Betroffene aber äusserst selten; noch rarer sind strafrechtliche Verfahren. Das Bundesamt für Statistik führt für das Jahr 2014 gerade mal zwei Fälle auf. Aber es existieren vielfältige Beratungsangebote, Opferhilfe-Stellen oder Schutzeinrichtungen. Es lohnt sich, Hilfe zu suchen! Durch die Beratung bei unserer Fachstelle zwangsheirat.ch konnten bisher rund 70 Prozent der Betroffenen ihrer Zwangssituation entkommen.
Welche Folgen hat eine solche Auflehnung gegen die Familie und die Tradition?
Es ist nicht einfach für Betroffene, sich gegen die Familie zu stellen. Für eine nachhaltige Problemlösung versuchen wir bei der Mehrheit unserer Fälle, auch die Familie indirekt miteinzubeziehen. Allerdings ist es in Fällen, in denen Gewalt im Spiel ist, manchmal notwendig, die Familie zu verlassen. In den meisten anderen Fällen machen wir dagegen die Erfahrung, dass ein voreiliger Bruch längerfristig selten eine echte Lösung darstellt.
Wir versuchen dann, die Betroffenen im Hintergrund zu unterstützen und sie zu begleiten, ihre Familie in kleinen Schritten auf dem Weg zur Selbstbestimmung mitzunehmen. Das ist manchmal mühselig, aber es lohnt sich.
Mit der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen – auch aus Eritrea – steigt das Risiko, dass sich die Schweiz vermehrt mit dem Problem «Zwangsheirat» auseinandersetzen muss. Welcher Handlungsbedarf besteht hierzulande?
Im Kontext der neuen Migration sind vor allem Personen aus Somalia, Eritrea, Afghanistan oder Syrien zu sensibilisieren. Eine Stigmatisierung oder «Kulturalisierung» ist fehl am Platz. Gleichzeitig ist Nichtstun keine Alternative. Sonst würden Menschenrechtsverletzungen ignoriert. Die Devise sollte vielmehr lauten: mögliche Betroffene «sensibel sensibilisieren».
Oft fehlt es aber an gezielter öffentlicher Aufklärung: Opfer suchen in ihrer Umgebung, zum Beispiel bei Nachbarn oder am Arbeitsplatz, Unterstützung. Eine Fachstelle suchen sie oft erst später auf. Fachpersonen bei Anlaufstellen erfuhren bereits bisher Sensibilisierung, aber im näheren sozialen Umfeld von Opfern mangelt es noch daran.
Eine Gruppe von «Schweizer Jugend forscht» hat einmal eine Umfrage im öffentlichen Raum durchgeführt, die zeigte, dass – trotz aller medialen Thematisierung – 60 Prozent der Befragten nicht wussten, dass Zwangsheiraten auch in der Schweiz vorkommen. Die Untersuchung war zwar nicht repräsentativ, aber sie deckt sich mit unseren Beratungserfahrungen, wenn uns etwa Arbeitnehmende kontaktieren. Bei Arbeitgebenden haben wir bisher ausschliesslich positive Erfahrungen gemacht. Daher braucht es unbedingt mehr öffentliche Aufklärung über Zwangsheiraten. So lässt sich das Recht auf freie Partnerwahl gemeinsam verankern.