Mit einer weiteren Verschärfung der Kapitalregeln für Banken wollen Aufseher und Notenbanker rund um den Globus das Finanzsystem sicherer machen. Es ging bei den Basel-III-Regeln vor allem darum, wie viel Eigenkapital Banken haben müssen – oder noch genauer: Wie dieses berechnet werden soll.
Die Regeln sehen nun vor, dass die Banken sich bei der Bewertung ihrer Risiken weitgehend an internationale Standardmodelle halten müssen. Selber berechnen dürfen sie nur beschränkt. Denn: In der Finanzkrise vor mittlerweile 10 Jahren zeigte sich, dass die Banken ihre Risiken zum Teil massiv und systematisch unterschätzten.
Finma begrüsst Resultat der Verhandlungen
Ein weiteres Element des Kompromisses ist, dass der Basler Ausschuss den Banken für die Umsetzung der Reform mehr Zeit gewährt als ursprünglich geplant. Ursprünglich sollte es ab 2019 losgehen, jetzt sollen die neuen Regelungen schrittweise ab dem 1. Januar 2022 greifen. In ihrer vollen Schärfe umgesetzt werden die Regeln erst nach fünf Jahren Übergangsfrist ab 2027.
Die Finanzmarktaufsicht Finma begrüsst in einer Mitteilung das Resultat der Verhandlungen. Die Schweizerische Bankiervereinigung schreibt: Es sei von hoher Bedeutung, dass die Banken weiterhin Wahlmöglichkeiten bei der Berechnung des Eigenkapitals hätten.