Der Einsatz des Bundes für die Credit Suisse im Steuerstreit mit den USA ist nicht gratis. Der Bund will der Grossbank den Zusatzaufwand verrechnen, den sie zur Abwendung eines grösseren Schadens für die Bank und die Schweiz geleistet hat.
Fall UBS als Vorbild
Es sei geplant, dass die Credit Suisse sich in geeigneter Art und Weise an den aufgelaufenen Kosten beteiligen wird, sagte Roland Meier, Sprecher beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zu einem Bericht in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Mittwoch. Den genauen Betrag habe das EFD aber noch nicht festgelegt.
Vorbild für die Kostenbeteiligung ist die UBS. Auch sie musste den Bund nach ihrer Einigung mit den USA im Jahr 2009 bezahlen. Das Finanzdepartement verrechnete der UBS damals rund 26 Millionen Franken für die Behandlung des Amtshilfegesuchs der US-Steuerbehörde IRS.
Affäre noch nicht erledigt
Auch in einem andern Punkt ist die Steueraffäre für die Bank beziehungsweise ihre obersten Führungsverantwortlichen, CEO Brady Dougan und VR-Präsident Urs Rohner, noch nicht ausgestanden: Ob sie für die kriminellen Machenschaften der Bank nach US-Recht und noch mehr für die von der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma festgestellten schwerwiegenden Verfehlungen so einfach davon kommen, steht längst nicht fest.
So zweifeln etwa Bankenexperten daran, dass die Rekordbusse von 2,8 Milliarden Dollar und das Schuldeingeständnis der CS-Spitze mittelfristig keine personellen Konsequenzen haben werden.
Actares fordert Bericht von der CS
Bereits hat die Aktionärsvereinigung Actares verlangt, dass die Credit Suisse die Schuldigen ausfindig macht. Die für den Skandal Verantwortlichen müssten vor ein Gericht gebracht werden, schreibt Actares in einem Communiqué. Sie sollten sich an der Busse beteiligen, die die Grossbank den US-Behörden zahlen muss. Weil die derzeitige Bankführung keine eigene Schuld sehe, müsse sie nach den wahren Verantwortlichen suchen.
Actares fordert einen Bericht über die Verantwortlichkeiten innerhalb der Grossbank. Die CS-Führung könne sich nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen, heisst es. Sonst prüfe die Aktionärsvereinigung für die nächste Generalversammlung einen Antrag auf eine Sonderprüfung.