- Ab 2017 tritt der automatische Informationsaustausch AIA nach OECD-Standard in Kraft.
- Indem Staaten Finanzinformationen ihrer Bürger im Ausland austauschen, soll grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
- Die USA haben sich bisher nicht zur Teilnahme am AIA verpflichtet.
- Jetzt streicht die Schweiz sie von der Liste, auf der sie sie zuvor aufgeführt hatte.
Ausgerechnet die USA, die in den letzten Jahren im Zuge von Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung Milliarden von Schweizer Banken eingetrieben haben, nehmen nicht am AIA teil. Für den Steuerrechts-Professor Robert Waldburger, der an der Universität St. Gallen lehrt und auch Banken berät, ist das eine gravierende Lücke mit weitreichenden Konsequenzen: «Das ermöglicht den Steuerpflichtigen, z.B. eine Offshore-Gesellschaft in oder ausserhalb der USA zu gründen, das Geld auf ein Konto bei einer amerikanischen Bank zu legen und so erfolgt kein automatischer Informationsaustausch.»
Obwohl sich die USA nicht zum AIA verpflichten, werden sie im Verordnungsentwurf des Bundesrats als teilnehmender Staat aufgeführt. Robert Waldburger kritisiert dies im Interview mit «ECO»: «Hinter dem steckt eine politische Entscheidung, weil gewisse andere Staaten das auch machen – die USA auf eine sogenannte White List zu setzen, was quasi die Fiktion aufstellt, die machen mit – so steht das jetzt auch im Verordnungsentwurf. Das ändert aber nichts daran, dass in Tat und Wahrheit die Amerikaner nicht mitmachen beim Automatischen Informationsaustausch.»
Ende der Vernehmlassung am Freitag
Auf die Frage von «ECO» schreibt das zuständige Staatssekretariat für Finanzfragen SIF, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD habe eine Übergangsregelung beschlossen, «wonach der Begriff «teilnehmender Staat» im nationalen Recht vorübergehend breit ausgelegt werden kann».
Am kommenden Freitag endet die Vernehmlassung. Wie das Wirtschaftsmagazin «ECO» aus gut informierten Kreisen weiss, ist schon jetzt klar, dass der Bundesrat einen Rückzieher macht und die USA in der Verordnung nicht mehr als teilnehmenden Staat aufführen wird.
Kein Bankgeheimnis für ausländische Kunden
Am 1. Januar 2017 tritt der AIA in Kraft. Damit ist das Bankgeheimnis für ausländische Bankkunden weitgehend aufgehoben. Orchestriert hat diesen Schritt die OECD – vor allem ihre europäischen Mitgliedsländer – auf der Suche nach mehr Steuereinnahmen.
Bisher haben sich 101 Staaten zur Teilnahme am AIA verpflichtet: 54 Staaten werden zum ersten Mal 2017 Informationen über Konten ihrer Bürger im Ausland austauschen, 47 Staaten – darunter auch die Schweiz – folgen 2018. Gemeldet werden den ausländischen Steuerbehörden Kontostand und Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen sowie alle Arten von Kapitalerträgen. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen.