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Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich vor den Medien erleichtert, dass die Lösung für die CS im Steuerstreit mit den USA im Rahmen des Schweizer Rechts liegt und kein Notrecht nötig macht. Es sei auch wichtig, dass es zu keiner Anklage gegen die Grossbank komme.
Die Vereinbarung zwischen der CS und den US-Behörden stärke die Rechtssicherheit und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Bundesrat nicht am Verhandlungstisch
Der Bundesrat sei an den Verhandlungen zwischen der Credit Suisse und dem amerikanischen Departement of Justice nicht beteiligt gewesen, so Widmer-Schlumpf weiter. Er habe sich aber dafür eingesetzt, dass die Schweizer Banken gleich behandelt werden, wie andere ausländische Institute und auch die US-Banken selbst.
Ob dann wirklich auch gegenüber amerikanischen Instituten mit gleich langen Ellen gemessen wird, muss sich laut Widmer-Schlumpf jedoch noch zeigen.
Steuerdaten nur via Amtshilfe
Wichtig ist für die Landesregierung auch, dass die US-Behörden nun nur auf dem ordentlichen Amtshilfeweg an weitere Namen von Steuersündern herankommen können.
Dieser sei möglich mit der Inkraftsetzung des von der Schweiz 2012 genehmigten, aber im US-Senat noch blockierten Änderungsprotokolls. Die Schweiz ratifizierte diese Änderung bereits. Widmer-Schlumpf rechnet damit, dass die USA das Abkommen diesen Herbst ebenfalls unterzeichnen werden.
Lösungen auch für andere Banken erwartet
Der Bundesrat erwartet nach Angaben der Finanzministerin, dass auch die anderen vom Steuerstreit betroffenen Banken bald zu einer Lösung mit den US-Behörden kommen. Schon «in den nächsten Monaten» erwartet sie eine Regelung für die wie die CS in der Bankengruppe 1 eingeteilten Institute.
Das betrifft in der Schweiz etwa Julius Bär. Aber auch die Kantonalbanken von Zürich und Basel gehören zur Gruppe jener 14 Schweizer Banken, die direkte Vergleiche mit den US-Behörden aushandeln. Beide haben noch 2008 Kunden mit unversteuerten Geldern von der UBS übernommen. Die erste Kategorie von Banken im Steuerstreit umfasst jene Institute, gegen die in den USA bereits Strafuntersuchungen laufen.
Das Originaldokument
Auch die Institute ausserhalb des Bankenprogramms (Gruppen 2 bis 4) sollten nun zu Lösungen mit dem US-Justizdepartement finden können, hofft Widmer-Schlumpf. Sie könnten ihren Weg wie eingeschlagen gemäss dem vorgesehenen Programm fortsetzen.
Einheitliche Regeln für Steuerbehandlung angekündigt
Die Frage, ob die CS die Rekordbusse nun von den Steuern abziehen könne, konnte die Finanzministerin nicht abschliessend beantworten: Auf Bundesebene sowie in einigen Kantonen seien Bussen mit Strafcharakter jedenfalls nicht absetzbar. Für die meisten Kantone gelte dies aber nicht.
Deshalb arbeite der Bundesrat an einem Vorschlag für eine einheitliche Lösung. Zur Frage der Absetzbarkeit ist nämlich ein Postulat hängig, das vom Bundesrat einen Bericht verlangt. Gleich mit mehreren Vorstössen wollen Politiker erreichen, dass die Banken für ihre selbst verschuldeten Bussen künftig keine Steuerabzüge mehr geltend machen können.
In der Einigung mit dem US-Justizdepartement gibt die Credit Suisse zu, gegen US-Steuerrecht verstossen zu haben. Sie akzeptiert die Busse von total 2,8 Milliarden Dollar. Die Vereinbarung ermöglicht eine Bereinigung der rechtlichen Auseinandersetzungen ohne formelle Anklageerhebung und ist für beide Parteien verbindlich.