Das Wichtigste in Kürze
- Wenn jemand eine Stelle verlässt und nicht gleich eine neue antritt, geht das Pensionskassengeld nicht selten vergessen.
- Insgesamt gelten in der Schweiz 780'000 Konten der Altersvorsorge als kontaktlos, das heisst, die Vorsorgeeinrichtung kann die Besitzer nicht kontaktieren.
- Nun will ein Verein die Bevölkerung besser informieren, damit erst gar keine kontaktlosen Konten entstehen.
Wer arbeitet, zahlt in der Regel einen Teil seines Lohnes in die Altersvorsorge ein. Doch offenbar geht immer wieder so angespartes Geld vergessen, wie Emmanuel Ullmann sagt, der Generalsekretär des Vereins Vorsorge Schweiz. «Wenn jemand seine Arbeitsstelle verlässt und nicht sofort einen neuen Arbeitgeber hat, wird für sein Pensionskassengeld ein Freizügigkeitskonto eröffnet.»
Auf diesem Freizügigkeitskonto wird das Geld zwischengelagert, bis der Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine neue Stelle mit einer neuen Pensionskasse antritt. Dann müsste das zwischengelagerte Vorsorgegeld an die neue Pensionskasse überwiesen werden.
Fehlende Adressen
Doch genau das geht nicht selten vergessen. In der Schweiz sind 780'000 Konten kontaktlos. Die Vorsorgeeinrichtungen verwalten damit insgesamt 4,5 Milliarden Franken von Leuten, die sie nicht kontaktieren können, etwa weil sie keine aktuellen Adressdaten oder Telefonnummern haben.
Wenn jemand seine Arbeitsstelle verlässt und nicht sofort einen neuen Arbeitgeber hat, wird für sein Pensionskassengeld ein Freizügigkeitskonto eröffnet.
Der Verein Vorsorge Schweiz möchte verhindern, dass kontaktlose Konten überhaupt entstehen. Ziel ist es, die Bevölkerung besser über die Freizügigkeitskonten und die kontaktlosen Konten zu informieren. Zudem soll die Zusammenarbeit unter den Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden, um die Besitzer besser aufstöbern zu können.
25 Jahre im Sicherheitsfonds
Wenn das Geld trotz allem vergessen bleibe, schreibe das Gesetz das weitere Vorgehen vor, sagt Ullmann. «Wenn die Frau 74 oder der Mann 75 Jahre alt wird, muss das Geld an den sogenannten Sicherheitsfonds überwiesen werden.»
Der Sicherheitsfonds behält die Gelder weitere 25 Jahre, also bis die Besitzer 100-jährig wären. Dann fliesst das Geld ins System, wo es zum Beispiel wankenden Pensionskassen zugutekommen kann, um die Vorsorgegelder ihrer Versicherten zu schützen.