In Deutschland hat ein Datenschutzbeauftragter Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von Whatsapp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von Whatsapp übermittelte Daten löschen.
Die rund 35 Millionen Whatsapp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte der Datenschutzbeauftragte von Hamburg. «Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.»
Schweiz beobachtet
«Facebook hält sich an das EU-Datenschutzrecht», erklärte eine Unternehmenssprecherin. «Wir sind offen dafür, mit der Hamburger Datenschutzbehörde bei dem Versuch zusammenzuarbeiten, deren Fragen zu beantworten und sämtliche Bedenken auszuräumen.»
Auch in der Schweiz ist die Datenweitergabe ein Thema. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) will sich dafür einsetzen, dass allfällige Anpassungen der Datenbearbeitung bei diesem Dienst auch für Nutzer in der Schweiz gelten werden. Der EDÖB stehe in Kontakt mit den europäischen Datenschützern und verfolge deren Abklärungen zum Thema Whatsapp aufmerksam.
Telefonnummer wird geteilt
Whatsapp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Ausserdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird.
Whatsapp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiter nutzen will.
Facebook und Whatsapp seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von Whatsapp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden.
Verstoss gegen Datenschutzrecht
«Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoss gegen das nationale Datenschutzrecht dar», begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte den Hamburger Datenschützer an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt.