Es war ein Paukenschlag für den Schweizer Finanzplatz, was das Bundesgericht vor ziemlich genau einem Jahr, am 30. Oktober 2012, entschieden hat. Banken, die einem Kunden im Rahmen eines Vermögensverwaltungs-Mandats Fonds verkaufen, dürfen die Vertriebsentschädigungen vom Fonds-Anbieter nicht für sich behalten. Das Geld muss zurück an den Kunden.
Über wie viele Jahre das rückwirkend gilt, liess das Bundesgericht offen. Zahlreiche Juristen plädieren für zehn Jahre – und berufen sich auf ein Urteil des Zürcher Obergerichts im gleichen Fall. Banken reden von einer Verjährungsfrist von fünf Jahren; das würde ihnen die Hälfte der Zahlungen ersparen.
Bei Banken löste das Bundesgerichts-Urteil grosse Nervosität aus. Mit gutem Grund: Es geht um Milliarden. Um wie viel genau, das wurde heiss diskutiert. Zahlen nannten weder Bankiervereinigung noch Finanzmarkt-Aufsicht, und einzelne Banken schon gar nicht.
Allerdings hat die Swiss Funds & Asset Management Association (Sfama), die Branchenorganisation der kollektiven Kapitalanlagen, eine Schätzung erarbeitet. Diese basiert auf Daten zum Fondsmarkt Schweiz und auf Erfahrungswerten aus der Branche. Das Resultat: Jährlich werden Vertriebsentschädigungen in der Höhe von 3 Milliarden Franken bezahlt. Davon fallen rund 10 Prozent in den Bereich des Bundesgerichts-Urteils – und gehören damit den Kunden. Über zehn Jahre hinweg ergibt das 3 Milliarden Franken, die den Kunden zustehen.
Konservative Berechnung, happiger Betrag
Die Schätzungen des Verbands liegen «ECO» vor. Im Detail: In der Schweiz sind Fonds mit einem Volumen von 1300 Milliarden Franken gebucht. Die Sfama klammert institutionelle Kunden aus, bei denen oft tiefere oder gar keine Retrozessionen fliessen, und fokussiert auf Privatkunden – diese machen 75 Prozent aller Kunden aus. Freilich können auch institutionelle Kunden, etwa Pensionskassen, auf Rückzahlung von Retrozessionen beharren. Zudem nimmt der Verband an, dass nur für 60 Prozent des gesamten Fondsvolumens eine Vereinbarung über Vertriebsentschädigungen zwischen der Bank und der Fondgesellschaft besteht.
Die durchschnittliche Management-Gebühr, die der Berechnung zugrunde liegt, beträgt 1 Prozent, davon fliessen 60 Prozent in den Vertrieb (weitere 30 Prozent zum Asset Manager und 10 Prozent in die Administration). Unter diesen – eher konservativen – Annahmen errechnet der Verband eine Gesamtgrösse für Vertriebsentschädigungen von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Doch nicht das ganze Geld steht den Kunden zu, denn das Bundesgerichts-Urteil vom Herbst 2012 bezieht sich nur auf Vermögensverwaltungs-Mandate. «Konservativ gerechnet, werden rund zehn Prozent des gesamten Fondsvolumens in solchen Mandaten eingesetzt», sagt Sfama-Geschäftsführer Markus Fuchs zu «ECO». Daraus lässt sich schliessen, dass 300 Millionen Franken eigentlich den Kunden zustehen – und das Jahr für Jahr. Rechnet man mit zehnjähriger Verjährungsfrist, so geht es also um 3 Milliarden Franken.