Die Bussen nehmen für die UBS kein Ende. Die neusten Forderungen kommen aus Frankreich: Die französische Justiz hat ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die Behörden verdächtigten die Schweizer Grossbank, reichen Kunden dabei geholfen zu haben, Gelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Um Geldflüsse zwischen Frankreich und der Schweiz zu verschleiern, soll sie unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut haben.
Nach Angaben von Ermittlern wurde angeordnet, dass die UBS eine Sicherheit von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müsse. Bisher war diese auf 2,875 Millionen Euro festgelegt. Die Summe von mehr als einer Milliarde Euro müsse die Bank vor dem 30. September überweisen, hiess es aus Justizkreisen.
«Beispiellos und ungerechtfertigt»
Die UBS bestätigte, dass gegen die Bank ermittelt werde. «Wir wurden heute bei einer Anhörung in Paris darüber informiert, dass in der laufenden gerichtlichen Untersuchung zum grenzüberschreitenden Geschäft der UBS AG mit Frankreich eine beispiellose und ungerechtfertigte Sicherheitsleistung von 1,1 Milliarden Euro verlangt wird», heisst es in einer Stellungnahme.
Die UBS erachte sowohl die rechtliche Grundlage für diesen Betrag als auch die Berechnungsmethode für grundlegend mangelhaft. «Wir werden Berufung einlegen», teilte die UBS mit.
Die UBS werde ihren Standpunkt weiterhin mit Vehemenz verteidigen. «In den letzten Jahren haben wir alles getan, um diese Sache beizulegen. Wir haben zudem massgebliche und weitreichende Schritte unternommen, um die Steuerkonformität unserer Kunden sicherzustellen und werden dies auch weiterhin tun», heisst es weiter. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.
Schon lange im Visier der Ermittler
Die französische Tochter der Schweizer Grossbank ist seit längerem wegen dem Kampf gegen Steuerhinterziehung im Fokus der Behörden. Gegen die UBS lief in Frankreich bereits ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen Rechtsverstössen in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. Im Mai hatte die Bank gemäss einem Bericht des Westschweizer Radio offenbar einigen ihrer Angestellten aus dem Bereich Vermögensverwaltung Reisen nach Frankreich untersagt.
Bereits im Juni vor einem Jahr hatte die französische Bankenaufsicht die UBS zu einer Strafe von 10 Millionen Euro verurteilt. Die Bank wurde für die ungenügenden Kontroll- und Compliance-Prozesse bestraft. Sie hat die Busse aber vor dem Verwaltungsgericht angefochten.