Im Steuerstreit mit Frankreich muss die Schweizer Bank UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro (umgerechnet rund 1,32 Mrd. Franken) hinterlegen. Ein Appellationsgericht in Paris hat den Einspruch der Grossbank gegen die Sicherheitshinterlegung abgelehnt, wie die Nachrichtenagenturen AFP und Reuters unter Berufung auf Justizkreise berichteten.
UBS wehrt sich mit allen Mitteln
Die UBS wird beim französischen Kassationshof, dem «Cour de Cassation», gegen das Vorgehen der Justiz Berufung einlegen. Zudem will sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, auch im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren, schreibt die UBS in einer schriftlichen Stellungnahme.
Die Bank sei weiterhin der Auffassung, dass es sich um einen hochpolitisierten Prozess handle und die Untersuchung von Beginn weg elementare Aspekte der Rechtsstaatlichkeit ausser Acht gelassen habe, heisst es weiter. Es sei für sie wichtig, dass der Fall gemäss geltender Rechtsprechung und tatsächlicher Faktenlage beurteilt werde.
Vorwurf Steuerhinterziehung und Geldwäscherei
Die französische Justiz hatte die Ermittlungen gegen die UBS wegen mutmasslicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Juli ausgeweitet und ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei eingeleitet. Zudem wurde mit Blick auf eine mögliche Busse verlangt, dass die UBS für die weitere Tätigkeit ihres grenzüberschreitenden Geschäfts bis 30. September eine Sicherheitsleistung von 1,1 Milliarden Euro hinterlegt. Um Geldflüsse zu verschleiern, soll unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein.
Die Untersuchungen gegen die UBS laufen bereits seit Anfang 2012. Mitte 2013 weiteten die französischen Behörden die Ermittlungen aus und verpflichteten die Schweizer Grossbank zu einer Kaution in Höhe von 2,8 Millionen Euro.
Mit der Eröffnung eines formellen Ermittlungsverfahren Ende Juli hatte die Justiz diese Kaution dann auf 1,1 Milliarden Euro (rund 1,32 Milliarden Franken) erhöht. Dagegen hatte die UBS beim Appellationsgericht Paris Rekurs eingelegt.
Die UBS hatte damals die neue Summe als beispiellos und ungerechtfertigt bezeichnet. Sowohl die rechtliche Grundlage für den Betrag als auch die Berechnungsmethode seien grundlegend mangelhaft. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.