Kein besserer Schutz für Whistleblower
Wie der Bundesrat, will auch der Nationalrat das Amtsgeheimnis in öffentlichen Verwaltungen nicht lockern; eine Motion aus dem Ständerat hat er klar abgelehnt. Für Martin Hilti, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Universität Basel, ist der Schutz für Whistleblower, für Personen, die Missstände in öffentlichen Verwaltungen publik machen, nach wie vor ungenügend. Das Gespräch.
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