Was tun bei Unfällen mit Wildtieren?
Jede Stunde wird in der Schweiz ein Reh an- oder überfahren. Zählt man andere grosse Wildtiere wie Wildschweine dazu, sind es sogar 2 pro Stunde. Jedes Jahr kollidieren somit 20‘000 Wildtiere mit einem Auto. Wichtig für Autofahrer: Gewisse Regeln müssen bei Wildunfällen beachtet werden.
Zuallererst sollte man die Polizei informieren. Die kann dann sofort den zuständigen Wildhüter kontaktieren. Dann sollte man die Unfallstelle sichern, sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen: «Am besten ein Pannendreieck aufstellen, eine Schutzveste überziehen und den Verkehr warnen.» Wenn das angefahrene Tier tot ist, rät die Polizei, es von der Strasse zu ziehen. Und Marco Giacometti, Geschäftsführer des Jagd-Dachverbands JagdSchweiz ergänzt, es sei in diesem Fall auch nicht gefährlich, das Tier zu berühren. In der Schweiz gebe es keine Tier-Seuchen mehr, mit denen man sich anstecken könne.
Lebendige Tiere nicht anfassen!
Sollte das Tier noch leben, sollte man sich ihm nicht nähern. Wenn es ein Wildschwein ist, könnte das gefährlich sein. Bei einem Reh löst man unnötigen Stress aus. Marco Giacometti meint dazu: «Ein Tier versteht nicht, was passiert und hat vielleicht Schmerzen. Deshalb überlässt man es besser dem Wildhüter.» Falls ein verletztes Tier flüchtet, sollte man sich merken, in welche Richtung es gerannt ist. So kann man den Wildhüter in die richtige Richtung schicken und dem Tier unnötiges Leid ersparen.
Versicherung braucht Unfallprotokoll
Wenn die Unfallstelle gesichert und die Polizei benachrichtigt ist, muss ein Unfallprotokoll ausgefüllt werden. Dabei ist es vor allem wichtig, den genauen Unfallort zu markieren. Die Versicherung braucht ein Unfallprotokoll, sonst wird der Schaden am Auto trotz Kasko-Schutz nicht bezahlt. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband gibt es jedes Jahr rund 30 Millionen Franken Blechschaden wegen Unfällen mit Wildtieren. Dazu kommt eine grosse Dunkelziffer von Leuten, die den Unfall nicht melden. Das ist verboten. Wer ein Tier auf der Strasse liegen lässt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht.
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