Heute ist klar, dass ein Soforthilfefonds in der Höhe von mindestens 5 Millionen Franken Tatsache wird. Anfangs Woche wurde nun auch ein Initiative lanciert: Diese fordert einen Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für die noch lebenden Opfer von Zwangsmassnahmen wie ehemalige Verdingkinder, Frauen, die schuldlos ins Gefängnis gesteckt wurden, Zwangssterilisierte oder Heimkinder.
Kann Geld wiedergutmachen, was geschehen ist? Sind Politik und Verbände in der Pflicht, für die Verfehlungen ihrer Vorgänger zu bezahlen? Welche Not kann Wiedergutmachungsgeld lindern?
In der Sendung «Forum» diskutieren folgende Gäste mit den Hörerinnen und Hörern:
* Bernadette Gächter, als junge Frau zwangssterilisiert
* Guido Fluri, Unternehmer, Initiant Wiedergutmachungsinitiative
* Fritz Schober, Schweizerischer Bauernverband
* Wolfgang Bürgstein, Schweizer Bischofskonferenz
Geraubte Kindheit: Kann Geld wiedergutmachen, was geschehen ist?
Im vergangenen Jahr hat sich der Bundesrat bei den Opfern von Zwangsmassnahmen entschuldigt. Die Liste der Betroffenen ist lang. Nun geht es um die finanzielle Entschädigung.
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