Alles, was man dazu braucht, ist ein Emulator. Also ein Programm, das gewisse Teile anderer Programme nachahmt. Konkret heisst das dein PC «denkt» nachher, er wäre ein Super Nintendo, eine XBox, eine PlaystationPortable, ein guter alter GameBoy oder so ziemlich alles, was deine Kindheitserinnerung hergibt.
Hat man sich für eine Konsole oder einen Handhelden entschieden, sucht man sich den passenden Emulator heraus und lädt sich den kindereinfach aufs Handy oder den PC.
Und so geht's
Bei Android Telefonen funktioniert der Download ähnlich wie die Installation einer App über den Store. Für iOS Systemen gibt es keine Emulatoren im Store, was den Download komplizierter macht. Allerdings gibt es immer neue Alternativen, wie man trotzdem zu seinen Emulatoren kommt. Und auch für die Installation auf dem PC sind lediglich 5 Minuten aufzuwenden.
Jetzt braucht man nur noch das passende Spiel zum Emulator. Diese werden als ROMs bezeichnet, kurz für «Read only Memory». Das komplizierte Wort soll dir aber gar kein Kopfzerbrechen bereiten. Es gibt ROMs wie Sand am Meer im Internet - ebenfalls zum kinderleichten Download. Kopfzerbrechen macht einem da schon eher die Rechtslage.
Darf man das?
Gemäss Urheberrecht sind wir in der Schweiz zwar im absoluten Download-Himmel. Allerdings nicht uneingeschränkt: Artikel 19 des schweizerischen Urheberrechts erlaubt es uns, fast alles aus dem Internet zu laden, solange man es für den Eigengebrauch verwendet. Absatz 4 macht den Gamern dann aber einen Strich durch die Rechnung, indem er alle Computerprogramme ausnimmt.
Heisst: Im Prinzip ist der Download von alten Spielen nicht legal. Nur fraglich, wen das wirklich noch interessiert, da diese Spiele seit Jahren nicht mehr hergestellt oder verkauft werden. Ausserdem saugst du dir ja nicht den neusten Blockbuster noch vor Kinoausstrahlung aus dem Netz, sondern sulst dich in deinen Erinnerungen von früher. Strafverfolgung wegen Emulation wäre neu im Schweizer Rechtssystem. Haften können wir aber nicht...