Ursprünglich wollte die Plattform drive4less Begleiter für Übungs-Fahrstunden gegen Bezahlung vermitteln. Nach Gesprächen mit dem Bundesamt für Strassen, Astra sah sie aber von einer regulären Entlöhnung der Fahrbegleiter ab. Inzwischen heisst es, man sei eine reine Vermittlungsplattform. Eine Vereinbarung über eventuelle Unkostenbeiträge sei den Parteien überlassen.
Fahrlehrer gegen Vermittlung von Begleitern
Tobias Bienz von drive4less deutscht dies gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 aus: «Wir haben die Obergrenze bei 36.50 Franken pro Stunde festgelegt.» Dies beruhe auf Berechnungen des TCS, dass ein Kilometer Autofahren im Durchschnitt 73 Rappen koste. Mit dieser Entschädigung sieht sich drive4less nicht als Konkurrenz zu den Fahrlehrern.
Der Schweizerische Fahrlehrerverband, SFV, steht der Vermittlungsplattform trotzdem kritisch gegenüber. Für SFV-Geschäftsführer Werner Waldmeier ist das Angebot unnötig. Mit etwas gutem Willen finde man jemanden für begleitete Übungsfahrten: «Es kann aber nicht sein, dass jemand diese Begleitung gewerbsmässig anbietet und dafür eine Entschädigung einfordert.» Schliesslich bräuchten Fahrlehrer eine Bewilligung und müssten Aus- und Weiterbildungen absolvieren. Dies alles diene der Verkehrssicherheit und sei bei Fahrbegleitern nicht der Fall. Man beobachte die Entwicklung daher genau und erwäge Anzeigen, falls es Auswüchse gebe.
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Ein Fall für die Gerichte
Der Streit dreht sich also darum, wann solche begleiteten Lernfahrten gewerbsmässig sind. Für das Bundesamt für Strassen ist dies nicht primär eine Frage der Entschädigung, sondern der Häufigkeit. Das sei im Gesetz klar geregelt, sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach: «Bei mehr als einem Fahrschüler pro Jahr muss man Fahrlehrer sein.» Gemeint sind damit Fahrschüler ausserhalb der Familie oder dem engeren Beziehungsnetz des Begleiters.
Drive4less stellt sich auf den Standpunkt, ihre Begleiter würden keine Ausbildungsfahrten machen, sondern nur begleitetes Fahren anbieten. Für das Astra gilt diese Unterscheidung nicht. Thomas Rohrbach meint: «Jede Fahrt mit dem «L» hinten am Auto ist eine Ausbildungsfahrt!» Die Auslegungen gehen hier auseinander. Vermutlich wird deshalb einmal ein Gericht entscheiden, wo für Lernfahrten mit vermittelten Begleitpersonen die Grenzen liegen.