Eine Hörerin des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 regt sich auf, dass sie beim Internetportal austreten.ch 49 Franken für den Kirchenaustritt bezahlt hat. Nachträglich stellte sie fest, dass ein eingeschriebener Brief gereicht hätte. Sie findet es unredlich, dass solche Portale die Unwissenheit der Bevölkerung ausnützen würden.
«Eine Dienstleistung wie die Wohnungsreinigung»
Stefan Job, Betreiber der Seite austreten.ch, wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Der Preis richte sich nach dem Aufwand der Dienstleistung. Seine Firma helfe den Leuten auch weiter, wenn eine Kirchengemeinde den Austritt verschleppe.
Zudem weise er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die kostenlose Möglichkeit des Kirchenaustritts hin: «Kirchenmitglieder können jedoch auch direkt ohne Kosten bei der Kirche selbständig vorstellig werden», stehe dort. Seit einigen Monaten betreibe er zudem auch ein kostenloses Hilfsportal für den Kirchenaustritt.
Auch der Betreiber des Portals kirchen-austritt.ch, Stefan Amrein, wehrt sich mit ähnlichen Argumenten gegen den Vorwurf der Abzockerei.
Er vergleicht sein Angebot mit anderen Dienstleistungen, die nicht zwingend seien: «Man kann seine Wohnung rein theoretisch auch selber putzen. Oder man kann eine Reinigungskraft anstellen. Das ist bei uns genau das Gleiche.» Aber eben: Es geht relativ einfach auch kostenlos.
Das ist wichtig für ein korrektes Kirchenaustritts-Schreiben:
- Eingeschrieben versenden und Quittung aufbewahren.
- Handschriftlich unterschreiben.
- An die Kirchenpflege/-behörde adressieren, am besten an den Präsidenten, die Präsidentin.
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Heimatort angeben.
- Wenn bekannt, auch Taufdatum und Taufort angeben.
- Bestätigungsschreiben und Information an die Einwohnerkontrolle verlangen.
- Falls man kein Gespräch zum Austritt wünscht, dies auch so schreiben.
- Eine Begründung ist nicht notwendig.
Besondere Regelungen:
- SG: Die Unterschrift auf dem Austritts-Schreiben muss amtlich beglaubigt sein.
- AI/AR: Je nach Kirchgemeinde ist diese Beglaubigung ebenfalls notwendig.
- FR: Man erhält ein Formular, welches unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
- VS: Austritts-Schreiben an die Gemeinde richten, in der man getauft wurde.
Hat man nach circa zwei Monaten noch keine schriftliche Bestätigung des Kirchenaustritts erhalten, sollte man nachhaken. Je nachdem muss man die Einwohnerkontrolle mit dem Bestätigungsschreiben selber informieren. Das ist wichtig für die Kirchensteuer.
Es kann sich also lohnen, sich vor dem Austritt über alle Formalitäten zu informieren. Ebenso empfiehlt es sich, sich zu erkundigen, welche Rechte und Ansprüche man durch den Kirchenaustritt verliert. Antworten auf ein paar grunsätzliche Fragen finden Sie hier.