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Parkverbot nein, Busse ja
Aus Espresso vom 18.09.2023. Bild: Colourbox/Patrick Daxenbichler
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Private Parkplatzkontrolle Legal parkiert – und trotzdem «gebüsst»

Die Firma Parkon verlangt Geld von einer Frau. Dabei sagt der Richter, sie habe nicht gegen das Parkverbot verstossen.

Eine Frau aus dem Aargau übernachtete im Sommer 2022 regelmässig bei ihrer Schwester. Denn diese war hochschwanger und froh um die Unterstützung. Ihr Auto stellte die Frau auf den Besucherparkplatz der Genossenschaftssiedlung in Zürich-Affoltern. Als Besucherin ist sie gemäss der richterlichen Verbotstafel dazu berechtigt.

Doch einige Monate später erhält sie Post von der Stadtpolizei Zürich. Sie sei verzeigt worden, weil sie das Parkverbot missachtet habe. Kurz darauf schickt ihr auch die private Parkplatz-Kontrollfirma Parkon eine Rechnung für eine Umtriebsentschädigung. Im Februar dann die Erleichterung: Das Stadtrichteramt von Zürich stellt fest, dass die Frau nicht gegen das Parkverbot verstossen habe.

Parkon besteht auf Aufwandsentschädigung

Dennoch erhält sie wenig später eine Mahnung von Parkon. Die Autofahrerin wehrt sich und sendet der Kontrollfirma den Entscheid des Stadtrichteramts. Sie habe legal parkiert. Parkon antwortet ihr: «Unsere Forderung ist unabhängig vom Schreiben der Stadt Zürich. Da uns ein Aufwand entstanden ist, beträgt die Rechnung 134.10.» Die Frau weigert sich, die Rechnung zu bezahlen. Parkon schaltet eine Inkassofirma ein, welche zusätzliche Mahngebühren verlangt und mit der Betreibung droht.

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Am Schluss ist es ein «Missverständnis»

Nun wendet sich die Frau ans SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Und plötzlich sieht alles ganz anders aus: Parkon storniert die Forderung und sagt der Frau, es handle sich um ein Missverständnis. In einer Stellungnahme an «Espresso» schreibt Parkon-Chef Marc Marthaler, dass in gewissen Fällen eine solche Forderung möglich sei, auch wenn strafrechtlich kein Vergehen vorliege: «In vorliegendem Fall hat unsere Mitarbeiterin die Situation jedoch falsch beurteilt und der Fall lässt auch keine zivilrechtliche Forderung zu. Wir haben deshalb unsere Forderung storniert und werden uns noch direkt bei der Frau entschuldigen.» Ihr Personal werde in diesem Fachbereich nachgeschult.

Der Geschäftsleiter von Parkon schreibt weiter, die Eigentümerin habe sie auf das Aargauer Fahrzeug hingewiesen, weil dieses regelmässig sehr lange auf dem Besucherparkplatz gestanden habe. Da die Frau für ihre Autonummer eine Auskunftssperre eingerichtet habe, hätte Parkon sie nicht persönlich kontaktieren können. Daher wurde sie direkt verzeigt.

Immer neue Rechtslage bei privaten Parkplatzkontrollen

Marc Marthaler weist auf die schwierige Situation für Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen und private Kontrollfirmen hin. Durch neue, sich teilweise widersprechende Gerichtsentscheide würde sich die Rechtslage rund um die richterlichen Verbotstafeln immer wieder ändern. Parkon versuche, sich für klare Vorgaben für die private Parkplatzkontrolle einzusetzen.

«Espresso» anerkennt dieses Engagement, findet andererseits aber, dass sich die privaten Kontrollfirmen mit ihrem Geschäftsmodell diese Situation auch selbst eingebrockt haben. Sie übernehmen für die Eigentümer kostenlos die Parkplatzkontrollen und die Verzeigungen, dürfen dafür aber die Umtriebsentschädigungen kassieren. Es ist ein Massengeschäft, das vermehrt zu rechtlichen Streitfällen führt. Die Gerichte versuchen dieser Entwicklung mit ihrer Rechtsprechung beizukommen.

Espresso, 18.9.2023, 8:10 Uhr

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