Automiete ist Vertrauenssache. Es wird einem Mieter nie gelingen, den Zustand eines Autos innert nützlicher Zeit festzustellen. Viele teuer zu reparierende Schäden sind für den Laien versteckt (Motor, Radaufhängung, Kupplung).
Diese Vertrauens-Angelegenheit machen sich viele lusche Vermieter zu Nutze. Sie verrechnen nach der Miete erfundene oder versteckte Schäden. Ihr Vorteil ist: Der Kunde hat mit der Kaution den streitbaren Betrag schon bezahlt. Diesen zurückzuerhalten ist oft mühsam.
Was Sie dagegen tun können
Lesen Sie die AGB (Allgemeinen Geschäfts Bestimmungen). Der Trick vieler Firmen ist, diese Unterlagen in die Länge zu ziehen und somit unübersichtlich zu machen. Doch wer sie gelesen hat ist im Vorteil. Die AGB können auch mit beidseitigem Einverständnis abgeändert werden, oder Teile davon können gestrichen werden. In diesem Fall müssen Mieter und Vermieter jede Änderung mit Unterschrift oder Initialen bestätigen und die AGB dem Vertrag beilegen.
Oder wenn Sie die Bestimmungen nicht lesen wollen: Sichern Sie die AGB zumindest. Speichern sie den Text beim Abschluss einer Onlinebuchung in einem Ordner «AGB» auf Vorrat. Oder wenn Sie vor Ort den Vertrag ausfüllen: Lassen Sie sich im Vermietungsbüro einen leeren Standardvertrag mit den AGB abgeben, wenn der Vermieter den unterschriebenen Vertrag behalten will. So haben Sie im Streitfall zumindest die Bestimmungen in der Hand, welche vor Gericht wichtig sind.
Machen Sie viele Fotos. Dies ist heutzutage mit dem Smartphone gratis und sehr praktisch. Fotografieren Sie auch Tacho, Tankanzeige, allfällige Warnleuchten, Cockpit-Sauberkeit, allenfalls Motorraum mit den Flüssigkeitsständen und Fahrzeugausweis.
Fotos sind besser als Filmaufnahmen: Die Kamera eines Smartphones fotografiert dann in voller Auflösung (z.B. bei einem iPhone5: 8 MegaPixel). Das ist oft viel schärfer als die Filmaufnahmen in HD (2 MP).
- Wählen Sie einen Vermieter mit Reputation. Gibt es nach einer Vermietung Streit um einen Schaden (gerechtfertigt oder ungerechtfertigt), hat einer der grossen Autovermietungen einen grösseren Imageschaden, falls der Fall z.B. über ein Konsumentenmagazin an die Öffentlichkeit gelangt. Ein kleiner No-Name Anbieter hat weniger zu verlieren. Die grossen Anbieter haben zudem durch die weltweiten Buchungsmöglichkeiten eine aktuelle und zumeist gut gewartete Fahrzeugflotte. Dies schlägt sich aber im Preis nieder: Die grossen Vermieter sind zumeist teurer als lokale, kleine.
Tipps des Experten
Marc Zinniker, Leiter der Abteilung Mietwagen beim Reiseanbieter Kuoni, beantwortet Fragen zur Miete von Autos in den Ferien:
«Kassensturz/Espresso»: Worauf soll man achten, wenn man einen gebuchten Mietwagen abholt?
Marc Zinniker: Wichtig ist, dass man zunächst den Vertrag gut durchliest, bevor man ihn unterschreibt. Wenn man etwas nicht versteht, sollte man nachfragen. Sonst stimmt man allenfalls zusätzlichen Versicherungen zu, die man gar nicht will.
«Espresso»: Passiert das oft?
Zinniker: Es kommt bei uns doch ab und zu vor. Nach den Ferien wundern sich Kunden über Beträge auf der Kreditkarten-Abrechnung, die sie nicht nachvollziehen können. Oft stellt sich heraus, dass der Kunde vor Ort Versicherungen akzeptiert hat, die er eigentlich schon in der Schweiz abgeschlossen hat. Sei es, weil man mit der Vertragssprache Mühe hat oder weil der Vermieter «es» einfach probiert.
«Espresso»: Worauf soll man bei der Übernahme des Autos achten?
Zinniker: Es ist wichtig, dass man das Auto auf allfällige Schäden prüft, die allenfalls nicht im Abgabe-Protokoll aufgeführt sind. Und man sollte prüfen, ob das Auto vollgetankt ist. Wenn man einmal losgefahren ist, kann es mühsam sein, zurückzukehren und das zu diskutieren.
«Espresso»: Eigentlich wüsste man das ja, macht es aber doch nicht.
Zinniker: Ja, mir ist es selber auch schon so gegangen. Es liegt an der Situation: Man hat einen längeren Flug hinter sich, es ist schon später und man möchte eigentlich nur losfahren und ins Hotel. Aber man sollte sich diese Zeit trotz allem nehmen. Das kann einigen Ärger ersparen.
«Espresso»: Viele Kunden geben den Wagen ab, ohne die Kontrolle abzuwarten. Oder das Personal vor Ort verzichtet auf einen Augenschein.
Zinniker: Ja, das ist aber gar nicht empfehlenswert. Man sollte darauf bestehen, dass ein Mitarbeiter das Auto auf Schäden kontrolliert und man ein Abgabe-Protokoll ausgehändigt bekommt. So hat man bei allfällige späteren Probleme etwas in der Hand.
«Espresso»: Was ist, wenn man sich über allfällige Schäden, die im Protokoll vermerkt werden, nicht einig ist?
Zinniker: Dann sollte man den Stationsmanager beziehen. Falls das auch nicht hilft, rate ich, die Diskrepanzen auf dem Schadenprotokoll zu vermerken und dort selber auch zu unterschreiben.
«Espresso»: Was ist, wenn man das Auto ausserhalb der Öffnungszeiten einer Station zurück bringt?
Zinniker: Das sollte man nur tun, wenn es nicht anders geht. In so einem Fall ist es gerade bei Unsicherheiten ratsam, vom Auto einige Fotos zu machen. So nahe und gut es halt geht, dass man doch gewisse Beweismittel hat, falls es zu Diskussionen kommt im Nachhinein.
«Espresso»: Noch eine Frage zum Selbstbehalt: Sollte man den in jedem Fall ausschliessen?
Zinniker: Wir raten dazu. Jeder der kann, sollte eine Zusatzversicherung abschliessen, welche den Selbstbehalt auf null reduziert. Das schliesst im Ernstfall jegliche Diskussion und Ärger aus. Die Versicherung kann man entweder beim Mietwagen-Verleiher buchen oder aber bei einer Reiseversicherung. In der Schweiz ist die Versicherung unserer Erfahrung nach günstiger. Sie kostet je nach Auto und Anbieter zwischen 3 bis 5 Franken pro Tag. Im Ausland kostet es in der Regel zwischen 5 und 10 Euro pro Tag.