Frank Schaller will auf Anfang Oktober 2016 seine Haftpflicht- und Kaskoversicherung nahtlos von der Zürich zur Generali wechseln. Bei der Zürich Versicherung kündigt er ordnungsgemäss. Er unterschreibt rechtzeitig die neue Offerte der Generali und schickt sie zurück. «Beginndatum» ist der 23. September 2016. Er denkt, damit sei alles lückenlos geregelt.
Der «Stein des Anstosses»
Kurze Zeit später passiert es: Ein Stein lässt die Frontscheibe des Generali-Kunden zerspringen. Doch als die Garage den Fall bei der Generali anmeldet, kommt zur Antwort: «Bezahlen wir nicht». Der Vertrag des Kunden laufe erst ab dem 14. Dezember 2016.
Nun beginnt ein hässliches Hickhack: Die Generali will den Schadenfall der Zürich unterjubeln. Diese weigert sich – zu Recht. Auf die diversen Schreiben von Frank Schaller an Generali, dass er ein rechtsgültiges Dokument mit Versicherungsbeginn im September 2016 unterschrieben habe, antwortet das Unternehmen nicht.
Dreiviertel Jahre streitet die Garage mit der Versicherung. Bis der Garagist kürzlich nochmals bei Frank Schaller anklopft und sagt, die rund 1500 Franken seien noch immer nicht bezahlt. Dem Generali-Kunden platzt jetzt der Kragen. Erneut schreibt er seiner Versicherung. Erneut lehnt diese ab: Man habe seinen Antrag nochmals geprüft und man sei nicht zuständig.
Rechtsanwältin sagt: Kunde ist im Recht
Nun holt sich der genervte Kunde Hilfe bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft des Kantons St. Gallen. Auch die Rechtsexpertin kommt zum Schluss: Die Generali hat die Police fälschlicherweise auf den 14. Dezember ausgestellt – unterschrieben hat Schaller ein Dokument mit Beginn im September, und das gilt.
Trotzdem lenkt die Generali erst teilweise ein. Man begleiche den Schaden, heisst es Anfang August, jedoch nur «aus Goodwill». Und die von der Generali verschlampten Prämienrechnungen vom Oktober und November 2016 werde man von diesem Betrag übrigens noch abziehen.
Generali lenkt plötzlich ein
Ähnliche Themen:
Erst als sich das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» einschaltet und wissen will, wie es zum Chaos bei Generali kommen konnte, lenkt das Unternehmen plötzlich ein. Dass der Vertrag nicht auf das gewünschte Datum abgeschlossen worden sei, sei ein Versehen von Generali Schweiz. «Dafür haben wir uns beim Kunden schriftlich entschuldigt. Aus diesem Grund übernimmt Generali auch die Schadenzahlung gemäss rückwirkender vertraglicher Deckung», schreibt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch die vergessenen Prämien muss der Kunde nun nicht mehr nachzahlen.
Was bleibt?
«Espresso»-Hörer Frank Schaller ist zufrieden. Die monatelange Odyssee hat ein Ende und seine Garage muss nicht mehr länger auf das Geld warten. Trotzdem bleibe ein schaler Nachgeschmack: «Als kleiner Kunde hat man keine Chance. Erst wenn Begriffe wie Gesetz und Rechtsanwalt fallen, klappt es plötzlich.» Für Schaller ist klar: Sich wehren und hartnäckig bleiben lohnt sich!