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Unseriöse Partnervermittlung in flagranti ertappt
Aus Espresso vom 19.04.2016. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 57 Sekunden.

Familie und Freizeit Partnervermittlung: Kunden können jederzeit aussteigen

Um den Glück etwas auf die Sprünge zu helfen, suchen viele Singles im Internet nach einer neuen Liebe. Doch die meisten Plattformen und Institute sind vor allem an einer langjährigen Beziehung zu ihren Kunden interessiert. Lesen Sie hier Tipps für den Umgang mit Ihrem Partnervermittler.

Wer im Internet nach der neuen Liebe sucht, muss sich erst einmal entscheiden zwischen Online-Partnervermittlung, Single-Börse, Chat-Forum oder einer konventionellen Partnervermittlungsagentur.

Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit besteht immer

Je nach Arbeitsweise des jeweiligen Anbieters gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Ein Partnervermittlungsinstitut muss im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen detailliert auflisten, welche Leistungen erbracht werden, was diese kosten und wie hoch die Einschreibegebühr ist.
  • Der Vertrag muss zwingend schriftlich ausgefertigt und unterschrieben werden.
  • Das Institut muss darauf hinweisen, dass Kunden innerhalb von vierzehn Tagen entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten können.
  • Während dieser Widerrufsfrist darf das Institut keine Zahlungen entgegennehmen. Auch darauf muss im Vertrag hingewiesen werden.
  • Nach Ablauf der Widerrufsfrist haben Kunden jederzeit das Recht, den Vertrag entschädigungslos zu künden. In diesem Fall muss nur der bisher geleistete Aufwand entschädigt werden.

Diese Regeln gelten - abgesehen von der Schriftlichkeit - auch für Online-Partnervermittlungen, die ihren Kunden aufgrund von Persönlichkeitsprofilen Vorschläge unterbreiten. Auf reine Chat-Foren oder Singlebörsen, auf denen man selber Kontakte sucht, kommen diese Bestimmungen nicht zur Anwendung.

Ärgernis Verlängerungsklausel

In vielen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbestimmungen finden sich automatische Verlängerungsklauseln. Wer nicht rechtzeitig kündigt, zahlt weiter. Solche Klauseln widersprechen dem jederzeitigen Kündigungsrecht und sind deshalb nicht gültig.

Betroffene sollten sich wehren und ihr Geld zurück fordern oder - sofern noch möglich - bei der Kreditkartenfirma intervenieren oder die Kreditkarte sperren lassen. Wer sich Ärger und Diskussionen mit einer Vermittlung sparen will, kündigt den Vertrag gleich nach dem Abschluss auf der erstmöglichen Termin.

Allgemein ist gut beraten, wer bei der Wahl eines Partnervermittlungsinstitutes auf sein Bauchgefühl hört. Allzu schöne Versprechungen sollten ebenso skeptisch machen wie kompliziert abgefasste Verträge oder Vertreter, die auf eine rasche Unterschrift und Bezahlung drängen. Verlangen Sie Bedenkzeit. Und – wie beim Arzt oder Anwalt – Referenzen.

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