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Darf man das? Ein Schuhgestell im Treppenhaus: Ist das erlaubt?

Karl montiert im Treppenhaus vor seiner Wohnungstüre ein Schuhgestell. Sein Vermieter sieht das und fordert ihn auf, das Gestell wieder zu entfernen. Karl weigert sich. Er dürfe vor seiner Wohnung ein Schuhgestell montieren. Doch darf Karl tatsächlich etwas im Treppenhaus hinstellen? Darf man das?

Karl montiert im Treppenhaus vor seiner Wohnungstüre ein Schuhgestell. Darin will er seine Schuhe verstauen, die bisher immer unordentlich herumlagen. Sein Vermieter sieht das und fordert ihn auf, das Gestell wieder zu entfernen.

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Karl weigert sich. Er dürfe vor seiner Wohnung ein Schuhgestell montieren. Doch darf Karl tatsächlich etwas im Treppenhaus hinstellen? Darf man das?

Darf man das? – Ja, man darf.

Zum Gebrauchsrecht der Wohnung gehört auch die Nutzung von Neben- und Gemeinschaftsräumen. Dazu gehören die Waschküche, der Velokeller, der Lift und eben auch das Treppenhaus.

Der Vermieter hat das Recht, in einer Hausordnung Vorschriften zur Benutzung dieser Räume aufzustellen. Er muss seine Regelungen aber vernünftig und sachlich begründen können.

Wo es niemanden stört oder behindert, darf ein Mieter ein Schuhschränkli im Korridor deponieren. Verboten ist es in den meisten Mietshäusern aus feuerpolizeilichen Gründen.

In einem engen Treppenhaus können Schuhschränke oder andere Kleinmöbel den Fluchtweg versperren oder Rettungssanitäter bei der Arbeit behindern. In solche Situationen sind entsprechende Verbote deshalb im Sinne der Mieterinnen und Mieter.

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