Wenn des Nachbars Katze in den Garten kommt und herzzerreissend miauend nach Futter bettelt, ist es schwer standhaft zu bleiben. Auf eigenem Grund und Boden sollte man eigentlich tun und lassen dürfen, was man will und das Tier füttern können. Auch wenn der Nachbar das verbietet. Aber: Darf man das wirklich?
Die «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner erklärt: In seinem Garten darf man grundsätzlich tun und lassen, was man will – aber nicht mit fremdem Eigentum. Nachbars Katze ist rechtlich gesehen fremdes Eigentum. Nur ihr Eigentümer hat das Recht, über sein Tier zu bestimmen.
Daraus folgt: Fremde Katzen darf man ohne Einwilligung des Besitzers nicht füttern. Wer es trotzdem tut, könnte haftbar gemacht werden kann, wenn ein Tier zum Beispiel wegen verdorbenem Futter krank wird und zum Tierarzt muss.
Richtige Tierfreunde füttern nicht
Gegen ein systematisches Anfüttern und Entfremden seiner Katze kann sich ein Besitzer juristisch wehren. Zum Beispiel mit einer gerichtlichen Klage oder einer Strafanzeige.
In der Praxis ist es natürlich schwer zu beweisen, von wem eine herumstreunende Katze gefüttert wird. Wer Tiere liebt hat und ihnen Gutes will, verzichtet in ihrem Interesse darauf, sie zu füttern.
Weitere Informationen finden Sie bei der Stiftung für das Tier im Recht.