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Darf man das? Restaurant verlassen, ohne zu zahlen?

Karla trinkt in einer Bar ein Glas Weisswein. Nach dem letzten Schluck verlangt sie die Rechnung. Doch der Kellner bringt sie nicht. Karla ruft immer wieder. Nichts passiert. Jetzt reicht es, denkt sie, steht auf und geht … Doch darf Karla die Bar verlassen, ohne zu bezahlen? Darf man das?

Nein. Auch mehrmaliges Rufen entbindet nicht von der Pflicht, seine Zeche zu bezahlen.

Betrag später überweisen

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Bezahlen muss man grundsätzlich bar und in der landesüblichen Währung. Ein Restaurant ist nicht verpflichtet, Kreditkarten oder Fremdwährungen zu akzeptieren. Wer mehrfach die Rechnung verlangt hat und nicht länger warten möchte, darf dem Wirt seine Adresse angeben und den Betrag später überweisen. Die damit verbundenen Umtriebe darf einem der Wirt nicht verrechnen. Schliesslich hat er sie sich selber zuzuschreiben. Juristisch gesprochen hat er seine Mitwirkungspflicht verletzt und damit verhindert, dass der Gast seine Leistung erbringen konnte. Allerdings löst das Vernachlässigen einer solchen Mitwirkungspflicht keinen Anspruch auf Schadenersatz aus.

Gefängnisstrafe für Zechprellerei

Verpasst der Gast seine Opernaufführung, weil er zu lange auf die Rechnung warten musste, kann er vom Wirt nicht die Rückerstattung der Tickets oder eine Entschädigung für seinen Ärger verlangen.

«Darf man das?»

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Wer dagegen das Lokal verlässt, ohne eine Adresse oder abgezähltes Geld auf den Tisch zu legen, macht sich strafbar. Auf Zechprellerei steht eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren. Mindestens. Denn wer sich bewirten lässt, obschon er zum vornherein weiss, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann, begeht unter Umständen Betrug. So geschehen letztes Jahr in Vevey. Ein Mann logierte drei Monate in einem Luxushotel, das er sich nicht leisten konnte. Das Gericht schickte ihn dafür für zwei Jahre hinter Gitter.

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