«Espresso»-Hörerin Heidi Berri aus Schlieren ist genervt und enttäuscht. Im Februar hat sie einen Kaufvertrag für einen neuen Wagen unterschrieben. Das Auto werde in etwa zwei bis drei Monaten ausgeliefert, habe ihr der Verkäufer versprochen.
Doch davon ist jetzt keine Rede mehr. «Kürzlich habe ich per Mail nachgefragt, wo mein Auto bleibt», schreibt Heidi Berri in ihrem Mail. Ob der Antwort hat es ihr fast die Sprache verschlagen. Das «Produktionsdatum» sei auf den 29. September «geplant», heisst es jetzt. So lange mag Heidi Berri aber nicht warten. «Kann ich vom Vertrag zurücktreten?», möchte sie deshalb von «Espresso» wissen.
Das Gesetz bindet einen Kunden nicht
Laut Gesetz kann Heidi Berri auf die Lieferung verzichten und vom Händler sogar ihr entstandene Umtriebe und Kosten zurück verlangen.
Wird nämlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart und kann der Verkäufer nicht liefern, so darf der Kunde auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz geltend machen. Dazu muss er dem Verkäufer nicht einmal eine Kündigung schicken. Diese Rechtsfolgen treten ganz automatisch ein. Eine Mitteilung schicken müsste der Kunde höchstens, wenn er weiterhin auf der Lieferung besteht.
So weit, so gut. Doch wie so oft im Alltag handelt es sich hier nicht um zwingendes Gesetzesrecht. Verkäufer und Käufer können also von dieser Regel abweichen. In der Praxis wird das im Autogewerbe praktisch ausnahmslos gemacht. Gerade bei Neuanfertigungen kommt es oft zu Lieferverzögerungen. Nur schon ein fehlender Türgriff kann zu langwierigen Verzögerungen führen.
Bei Autos sind monatelange Lieferverzögerungen gang und gäbe
Je nach Modell behalten sich die Lieferanten deshalb vertraglich eine Lieferverzögerung von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten vor. So auch im Vertrag, den Heidi Berri unterschrieben hat. Nach dem vertraglich vereinbarten Lieferdatum muss sie ihren Verkäufer schriftlich mahnen und ihm eine Nachfrist von 30 Tagen einräumen.
Das Problem: Im Vertrag ist kein Lieferdatum festgehalten. Heidi Berri kann also nicht beweisen, dass man ihr eine Lieferung bis Ende Mai versprochen hat. Für Heidi Berri sind die durch die Verzögerung entstehenden Umtriebe besonders ärgerlich. Weil sie ihren alten Wagen vorführen muss, entstehen Kosten. Doch daran sollte sich in dieser Situation der Garagist zumindest beteiligen.
Branchen-Kenner bestätigen, es sei üblich, dass Garagisten und Verkäufer ihren Kunden bei Lieferverzögerungen entgegen kommen und entweder zusätzliche Kosten tragen oder ihnen für die Zwischenzeit einen anderen Wagen zur Verfügung stellen.