Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hatte sich auf schöne Ferien in der Wärme gefreut: eine 10-tägige Car-Rundreise durch den Süden Italiens. Doch die Reise fiel ins Wasser. Der Veranstalter der Pauschalreise, die Firma Swissbus, sagte der Frau nur gerade 15 Stunden vor dem Reisestart ab. Der Bus sei defekt. Ihr Geld – 2600 Franken! – erhielt die Kundin aber nicht zurück.
Konkurs eröffnet
Was die Frau nicht wusste, dem Unternehmen geht es finanziell schon länger schlecht. Rund zwei Monate nach der geplanten Reise stellt sich heraus, das Gericht des Kantons Zug hat inzwischen den Konkurs gegen Swissbus eröffnet. Bis das Konkursamt die Konkursmasse der Firma evaluiert hat, sind die Gelder des Unternehmens eingefroren. Trotzdem schreibt Swissbus der Frau und auch an «Espresso», man bemühe sich der Espresso-Hörerin und auch anderen Kunden, das Geld so schnell wie möglich zurückzuerstatten.
Die betroffenen Kundinnen und Kunden dürften indes schlechte Karten haben, ihr Geld wieder zu sehen. Einerseits weil laut Gesetz Kunden zur dritten Gläubiger-Klasse gehören und erst als Letzte Geld aus der Konkursmasse erhalten. Andererseits, weil die Firma nicht bei einem Garantiefonds mit dabei war. Solche Fonds kommen bei einem Konkurs für die Kundengelder auf.
Tipps von Reise-Ombudsmann Franco Muff
- Fragen oder lesen Sie nach, ob die Firma Mitglied bei einem Reise-Garantiefonds ist.
- Kurz-Trips: Viele kleine Firmen, die Wochenend-Trips organisieren, können sich eine Mitgliedschaft bei einem Reise-Garantiefonds nicht leisten. Bei einem Kurz-Trip ist der finanzielle Schaden klein. Er würde daher nicht pauschal von solchen Anbietern abraten, so Franco Muff.
- Teure Reisen: Wenn eine Reise mehr als 1000 Franken koste, müsse man sich unbedingt vergewissern, dass der Anbieter bei einem Reisegarantiefonds Mitglied sei, empfiehlt der Ombudsmann.