Eine Studie der ETH Zürich aus dem Jahre 2013 zeigt, dass im Hochbau rund 8 Prozent der Investitionen für die Mängelbehebung ausgegeben werden. Pro erstellte Wohneinheit ergibt das immerhin einen Betrag von 37‘500 Franken.
Ein paar Fakten
- 20 Prozent der Baufehler passieren bereits bei der Planung.
- 6 Prozent der Mängel verursacht die Bauleitung.
- Der weitaus grösste Anteil der Fehler – nämlich rund 60 Prozent – geschieht bei der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle.
- Hauptursachen für Mängel: Nichteinhaltung von Baunormen, fehlerhafte Arbeiten oder schlechtes Material.
- Rund 60 Prozent der Mängel betrifft die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle (zum Beispiel Keller, Fassaden, Dächer und Terrassen).
Vorbeugen und Ärger vermeiden
Wer bereits von ganz Anfang an ein paar wichtige Punkte beachtet, kann sich gegen Pfuscharbeiten und Ärger wappnen. Experte Othmar Helbling rät folgendes:
- Wählen Sie Ihren Baupartner sorgfältig aus. Lassen Sie sich Referenzen geben und führen Sie Gespräche. So erhalten Sie einen persönlichen Eindruck von den Dienstleistungen und der Qualität des Planers oder des Unternehmens.
- Schliessen Sie nur schriftliche und klar verständliche Bauverträge ab. Welche Leistungen sind inbegriffen? Mit welcher Qualität werden diese Ausgeführt? Wie sind die Garantieansprüche geregelt? Werden diese mit einem Garantieschein sichergestellt?
- Lassen Sie sich nicht auf Garantie-Einschränkungen ein.
- Prüfen Sie die ausgeführten Bauarbeiten laufend und melden Sie Mängel sofort. Ziehen Sie dafür allenfalls einen Bauexperten bei.
- Arbeitsrapporte nur unterschreiben, wenn Sie gänzlich einverstanden sind. Vermerken Sie allfällige Vorbehalte darauf.
- Wichtig ist, dass allfällige Mängel sofort schriftlich dem verantwortlichen Bauunternehmer und dem Planer gemeldet werden.
- Nach der Bauabnahme geht das Gebäude in die Verantwortung des Bauherrn über. Daher ist es sehr wichtig, dass die Abnahme sorgfältig durchgeführt wird. Eine Checkliste dazu finden Sie in der Servicebox.
Wann liegt ein Baumangel vor?
Zum Ausdrucken:
Von einem Baumangel spricht man, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ordnungsgemäss erbracht wurden. Weil das Bauwerk nicht über eine vereinbarte Eigenschaft verfügt, oder eine Abweichung zu den anerkannten Regeln der Baukunde besteht. Die Regeln der Baukunde umfassen dabei beispielsweise die SIA-Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins oder die Empfehlungen der Schweizer Fachverbände wie etwa die Richtlinien und Vorgaben des Schweizerischen Maler- und Gipserverbandes.
Was tun bei Streitigkeiten?
In diesem Fall empfiehlt es sich, einen unabhängigen Berater zur Seite zu nehmen. Eine Liste solcher Berater finden Sie auf der Internetseite Hausverein Schweiz.