Eine Stichprobe von «Espresso» bei Passanten zeigt: Viele Versicherte wollen Grundversicherung und Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse haben. Aufteilen kommt für sie nicht in Frage. «Ich will nur eine Rechnung haben», oder «Wenn es Differenzen gibt, will jede Versicherung die Kosten auf die andere abschieben», lauteten die Begründungen dafür.
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Grundsätzlich gilt: Die Grundversicherung darf bei einer anderen Krankenkasse sein als die Zusatzversicherung. Wechselt ein Kunde die Grundversicherung, so darf die Zusatzversicherung dem Versicherten nicht kündigen.
Probleme bei der Leistungsabrechnung
Dennoch kann Krankenkassen-Ombudsfrau, Morena Hostettler Socha die Befürchtungen nachvollziehen: «Wenn nicht eindeutig klar ist, ob eine Leistung von der obligatorischen Grundversicherung oder von der Zusatzversicherung vergütet wird, dann kann es sein, dass der Versicherte hin und her geschickt wird, bis der Fall geklärt ist.» In so einem Fall können sich Versicherte an die Ombudsfrau wenden.
Achtung: Zuschläge auf Zusatzversicherung
Achtung: Möglicherweise erhebt der Zusatzversicherer bei der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung einen Zuschlag auf der Zusatzversicherungsprämie. Gemäss Bundesamt für Gesundheit darf der Kostenzuschlag nicht mehr als 50 % der entsprechenden Prämie betragen.
Es melden sich auch regelmässig Versicherte bei der Ombudsfrau, welche die Grundversicherung gewechselt haben und dann feststellen mussten, dass die Prämie für die Zusatzversicherung gestiegen ist.
Das liege daran, dass viele Anbieter nur denjenigen Versicherten einen Rabatt auf die Zusatzversicherung gewähren, welche bei ihnen auch grundversichert sind: «Und dann sagt manch einer zu mir: Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auf einen Wechsel verzichtet. Die vermeintliche Einsparung ist nun wieder praktisch gleich Null.»
Die wichtigsten Tipps
Es lohnt sich also abzuklären, ob sich ein Wechsel der Grundversicherung allenfalls auf die Prämie der Zusatzversicherung auswirkt. Ausserdem ganz wichtig: Kündigen Sie nie die Zusatzversicherung, bevor Sie nicht in die neue Versicherung aufgenommen worden sind - und zwar ohne Vorbehalte.