Auf Verpackungen von Kosmetik-Artikeln, die weniger als 30 Monate haltbar sind, muss laut Gesetz ein Mindesthaltbarkeits-Datum stehen: also zum Beispiel 30.09.13. Auf Produkten, welche ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar sind, genügt ein Piktogramm.
Haltbarkeit nach dem Öffnen
Das Piktogramm zeigt eine offene Crème-Dose. Darin oder daneben steht dann beispielsweise 6M oder 12M. Das bedeutet, dass das Kosmetikprodukt nach dem Öffnen noch für mindestens sechs, beziehungsweise zwölf Monate einwandfrei bleibt.
Ist das Haltbarkeitsdatum oder die angegebene Anzahl Monate verstrichen, muss man den Kosmetik-Artikel nicht gleich entsorgen. Bernard Cloëtta vom Kosmetik- und Waschmittelverband erklärt: «Mit dem Datum zeigt der Hersteller an, bis wann er garantiert, dass das Produkt einwandfrei bleibt. Es zerfällt nach diesem Datum nicht gleich.» Er empfiehlt mit Nase und Augen zu testen, ob das Produkt noch in Ordnung ist.
Vorsicht bei Produkten für die Augen
Zu Vorsicht rät Cloëtta bei allen Produkten, welche mit Schleimhäuten oder den Augen in Kontakt kommen. Bei solchen Produkten hat das Ablaufdatum ein höheres Gewicht: «Ein Produkt, das sich verfärbt oder dessen Geruch sich verändert hat, würde ich auf keinen Fall mehr benutzen.»
Ganz wenige Kosmetika brauchen übrigens wirklich kein Haltbarkeitsdatum. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Puder, deren Konsistenz sich auch nach dem Öffnen praktisch kaum verändert.