Mit der Solaranlage auf seinem Dach sieht sich Hans Oertle aus Abtwil (SG) in Sachen Strom als Selbstversorger. Dass er den selbst genutzten Solarstrom versteuern muss, kann er nicht verstehen: «Wenn ich Gemüse aus dem eigenen Garten esse, muss ich dafür ja auch keine Steuern zahlen!»
Der grosse Unterschied zum Gemüse ist, dass Solarstrom im Normalfall aus praktischen Gründen ins Stromnetz eingespeist wird. Damit fliesst nicht nur Strom, sondern auch Geld: Der Solarstrom-Produzent verkauft seinem Netzbetreiber Strom.
Aus Sicht des Steueramts ist das ein steuerbares Einkommen. Verbraucht der Solarstrom-Produzent aber Energie, die von seinem eigenen Dach ins Netz gelangt, kann er die Kosten dafür nicht abziehen. Das stört nicht nur Hans Oertle, sondern auch die Energiekommission des Nationalrats.
Klare Regeln für Eigenverbrauch
Die Kommission hat im Nationalrat eine Klarstellung erreicht: Der Eigenverbrauch soll neu ausdrücklich im Gesetz verankert werden. In der Abrechnung zwischen dem Solarstrom-Produzenten und dem Netzbetreiber würde der Eigenverbrauch demnach berücksichtigt.
Für Strom, den man selbst produziert und gleichzeitig auch gleich selbst verbraucht, erhält man keine Vergütung. Dafür braucht der Solarstrom-Produzent nichts zu bezahlen für diese Energie und die Netznutzung - und auch keine Steuern.
Mit dieser Lösung liessen sich die Stromkosten senken, so die Energiekommission des Nationalrats. Und das sei ein Anreiz, selber Energie zu produzieren und Produktionsanlagen zu installieren.
Stimmt auch der Ständerat zu, könnte der selbst produzierte und selbst genutzte Strom laut dem Bundesamt für Energie schon ab 2014 von der Einkommenssteuer befreit sein.
Solarstrom vom eigenen Dach: EW bestrafen ihre Kunden
Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installiert und dann den Strom verkauft, wird von vielen Elektrizitätswerken mit einem miserablen Preis bestraft. Darüber berichtete «Kassensturz» im Mai 2011.