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«Ganz tierisch» Die wichtigsten Fragen zum Tierrecht

Wenn ein Tier verunfallt oder einen Schaden verursacht, kann das teuer werden. Wer dafür aufkommen muss, ist nicht immer klar. Vier Tierrechts-Experten haben im «Kassensturz»-Chat Zuschauerfragen zu diesem Thema beantwortet. Hier das wichtigste auf einen Blick.

Frage 1: Wer haftet grundsätzlich bei Schäden von Haustieren?

Für Schäden, die ein Tier verursacht hat, muss in der Regel dessen Halter aufkommen. Wer als Halter gilt, muss stets aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden. In erster Linie ist danach zu fragen, wer tatsächlich in der Lage ist, das Tier zu überwachen. Nimmt beispielsweise ein Nachbar einen Hund nur für ein paar Stunden zu sich, damit der Eigentümer einen Arztbesuch machen kann, wird er damit nicht schon zum Tierhalter. Er wird als dessen Hilfsperson betrachtet. Im Schadenfall haftet der Tierhalter für das Verhalten seiner Hilfspersonen. Trifft die Hilfsperson am Schaden jedoch ein Verschulden, muss sie damit rechnen, zusammen mit dem Tierhalter haftpflichtig zu werden.

Frage 2: Haften Katzenhalter genau gleich für ihre Tiere wie Hundehalter?

Generell gilt, dass sich Tierhaltende von der Haftung für von ihren Tieren verursachten Schäden befreien können, wenn ihnen der Nachweis gelingt, dass sie alles in ihrer Macht Stehende vorgekehrt hatten, um den Schaden abzuwenden, und dieser aus unvorhersehbaren Gründen dennoch eingetreten ist. Insbesondere bei Hundehaltenden legt die Gerichtspraxis hier einen sehr strengen Massstab an, sodass sich diese äusserst selten vollständig ihrer Haftung entziehen können. Halter von Katzen können sich demgegenüber relativ leicht von der Haftung für die Schäden ihrer Tiere befreien. Weil sich Katzen kaum erziehen und überwachen lassen. Im Normalfall muss der Halter daher nicht für die Schäden aufkommen, die seine Katze auf ihren Streifzügen anrichtet.

Frage 3: Mein Haustier wird verletzt oder getötet. Welche Entschädigungen kann ich geltend machen?

Der Schaden kann im Anschaffungswert des verstorbenen Tieres bestehen oder diesen – beispielsweise bei Blindenhunden – sogar noch übersteigen. Bei der Bemessung des Schadenersatzes ist aber nicht nur ein allfälliger Wertverlust des Tieres zu berücksichtigen, sondern auch ein möglicherweise entgangener Gewinn, wenn zum Beispiel ein Züchter sein Tier nicht mehr verwenden kann. Zudem können allfällige Tierarztkosten geltend gemacht werden. Hinzu kommt noch der sogenannte Affektionswert. Dabei handelt es sich um den emotionalen Wert, den das Tier für seinen Halter hat. Dieser ist objektiv aber nur sehr schwer zu beziffern.

Frage 4: Darf mir mein Nachbar verbieten, seine Katze, die in meinen Garten kommt, zu füttern?

Grundsätzlich ist das gelegentliche Füttern fremder Katzen nicht verboten. Als Eigentümer der Katze kann Ihnen Ihr Nachbar die Fütterung des Tieres aber tatsächlich verbieten. Insbesondere wenn die Katze systematisch angefüttert wird und deshalb kaum noch zu ihrem Eigentümer zurückkehrt, bedeutet dies einen Eingriff in dessen Eigentumsrechte, den er notfalls auch gerichtlich verbieten lassen kann.

Frage 5: Meine Katze benutzt die Terrasse unseres Nachbarn als Klo. Darf mir der Vermieter die Katzenhaltung verbieten?

Falls Nachbarn belästigt werden, kann Ihnen der Vermieter die Katzenhaltung verbieten. Wir empfehlen Ihnen daher, einzulenken und Ihre Katze besser zu beaufsichtigen bzw. zu verhindern, dass sie auf die Terrasse Ihrer Nachbarin gelangt.

Frage 6: Bin ich haftbar, wenn ich von einem Hund angegriffen werde und ihn durch meine Abwehrreaktion verletze?

Wenn Ihre Abwehrreaktion verhältnismässig ist, müssen Sie für einen allfälligen Schaden nicht oder zumindest nicht vollständig aufkommen. In einem solchen Fall können Sie sich auf den sogenannten Notstand berufen.

Frage 7: Mein Nachbar hält seine Tiere nicht artgerecht. Was soll ich tun?

 Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und äussern Sie Ihre Bedenken offen. Sollte sich weiterhin nichts an der Haltung ändern, zögern Sie nicht das kantonale Veterinäramt zu informieren.

Frage 8: Wenn ein Hund auf die Strasse rennt und überfahren wird: Wer haftet für den Schaden am Auto?

Der Einzelfall müsste genau analysiert werden. Grundsätzlich haben Hundehalter ihre Tiere derart zu kontrollieren, dass diese nicht unvermittelt auf die Strasse rennen können. Schäden am Auto können daher durchaus zulasten des Tierhalters gehen.

Frage 9: Auf ihrem Schulweg müssen meine Kinder täglich an einem freilaufenden, aggressiven Hund vorbei. Er drängt sie sogar auf die Strasse. Was kann ich tun?

Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass man als Hundehalter sämtliche Vorkehrungen zu treffen hat, dass sein Tier weder Menschen noch Tiere gefährdet. Wir raten Ihnen, den Halter nochmals seine Gesetzespflicht aufmerksam zu machen und die Situation ansonsten dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.

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