Mindestens 250 Gramm hausgemachte Rösti in Alufolie einpacken und mit dem vollständigen Namen beschriften. Diese Probe muss gekühlt oder gefroren vorbeigebracht werden. So lauten die Vorschriften des Kantonalen Labors Zürich.
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Fertigprodukte sind nicht erlaubt. Zu jeder Probe gehört auch ein Fragebogen dazu, wie viel Rösti, Pommes Frites, Bratkartoffeln und Chips der Koch oder die Köchin im letzten Monat gegessen hat.
Zuhause Gekochtes wird selten untersucht
Was das Labor genau analysieren will, hält es geheim. Würden die Rösti-Köche bereits wissen, was untersucht wird, könnte dies die Resultate verfälschen, heisst es.
Studienleiter Gregor McCombie verrät zumindest, dass es sich um einen aussergewöhnlichen Auftrag handelt, den sein Labor vom Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen erhalten hat: «Normalerweise werden Lebensmitteluntersuchungen an verzehrfertigen Produkten gemacht. Produkte, die Konsumenten zuhause selber kochen, werden sehr selten untersucht.»
Das Kantonale Labor Zürich sammelt total 80 Rösti-Proben. Diese werden bis im Juni analysiert. Dann erhalten die Köchinnen und Köche einen Untersuchungsbericht. Darin finden sie die Resultate der eigenen Rösti und können diese mit den anonymisierten Ergebnissen der anderen vergleichen. Die Resultate der Rösti-Studie werden auch veröffentlicht.
Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 hat ebenfalls eine Rösti eingereicht und wird im Juni über den Zweck der Untersuchung und deren Resultate berichten.