Mutter Daniela W. aus dem Aargau ist alles andere als glücklich, als sich ihr 13-jähriger Bub an einem Spielwarenstand des lokalen Klausenmarkts für fünf Franken einen Laserpointer kauft. Ihre Recherchen im Internet deuten darauf hin, dass das gekaufte Gerät gefährlich ist. Deshalb wendet sich die besorgte Mutter an die Unfallverhütungsstelle der Suva.
Der Bescheid der Suva bestätigt ihren Verdacht: Ein solches Gerät gehört nicht in Kinderhände! Der betreffende Spielzeug-Laserpointer hat Stärkeklasse 3R von insgesamt vier Klassen (siehe Tabelle). Diese Klasse ist in der Schweiz zwar derzeit grundsätzlich noch zugelassen. Trotzdem können solche Geräte brandgefährlich sein.
«Schon eine Zehntelssekunde kann reichen»
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Laserpointer würden von den Leuten immer wieder unterschätzt, sagt Sergio Giannini, Laserexperte bei der Suva, gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Schon eine Zehntelssekunde könne für bleibende Augenschäden reichen. «Es kann sein, dass man einen Teil seiner Sicht verliert – oder im Extremfall sogar erblindet», warnt Giannini.
Mutter Daniela W. ist entsetzt. Für sie war klar: Für fünf Franken gibt es an einem Spielwarenstand ganz sicher nur ungefährlichen, billigen Ramsch. «Bei so einem Preis denkt man nicht, dass ein Laserpointer so stark sein kann», sagt die Aargauerin.
Auch «Espresso» kauft am Spielwarenstand gefährlichen Laser
Der Fall im Aargau ist kein Einzelfall. «Espresso» macht die Probe aufs Exempel und kauft an einem Spielzeugstand an einem Markt im Appenzell einen ähnlich günstigen Laserpointer. Obwohl als Spielzeug verkauft, ist auch dieser von der bedenklichen, aber eigentlich offiziell zugelassenen Stärkeklasse 3R.
Für Daniela W. ist das unverständlich: «Ich kann nicht verstehen, dass man an einem Markstand, an dem sich viele Kinder tummeln, so etwas Gefährliches verkaufen darf!»
Schweiz hinkt in Gesetzgebung dem Ausland hintennach
Links
- BA für Gesundheit: Vorsicht Laserpointer! BA für Gesundheit: Vorsicht Laserpointer!
- BA für Gesundheit: Informationen zu Laser BA für Gesundheit: Informationen zu Laser
- Broschüre BAG/SuvaPro: Achtung Laserstrahl! Broschüre BAG/SuvaPro: Achtung Laserstrahl!
- Merblatt Eidg. Starkstrominspektorat ESTI Merblatt Eidg. Starkstrominspektorat ESTI
Zwar ist das zuständige Bundesamt für Gesundheit BAG daran, ein schärferes Gesetz auszuarbeiten. Dieser Prozess dauert nun aber bereits vier Jahre – bis jetzt ohne Resultat. Trotzdem besteht eigentlich schon heute eine Möglichkeit, gegen Marktfahrer vorzugehen, die solch bedenkliche Laserpointer als Kinderspielzeug verramschen.
Die Schweizer Spielzeugverordnung schreibt nämlich vor, dass Laser in Spielzeugen maximal die Stärkeklasse 1 aufweisen dürfen. Zum Vergleich: Das sind jene Laserstrahlen, die auch Detailhändler an der Kasse einsetzen, um die Waren zu scannen.
Umso befremdlicher ist: Experten bezweifeln, dass Laserpointer als Spielzeug betrachtet werden können, obwohl sie an reinen Spielwarenständen verkauft werden. Eine rechtliche Grauzone.
Marktfahrer verstecken illegale Ware
Die Aargauer Polizei hat trotzdem gehandelt. Man kenne das Problem, bestätigt Ferdinand Bürgi, Chef der Regionalpolizei Lenzburg, gegenüber «Espresso». Die Regionalpolizei mache an lokalen Märkten immer wieder Kontrollgänge. Doch die fehlbaren Marktfahrer tatsächlich zu ertappen, sei sehr schwierig: «Unsere Patrouillen sind uniformiert. Die Marktfahrer wissen, dass sie etwas halb Illegales verkaufen, und verstecken die Ware vor uns», so Bürgi.
Immerhin: Als Daniela W. im nächsten Jahr am gleichen Spielzeugstand vorbeischlendert, freut sie sich. Denn dieser führt nun keine Laserpointer mehr. Doch ihre Freude währt nur kurz: «Weiter vorne stand schon der nächste Spielwarenverkäufer mit Laserpointern. Insgesamt fanden wir sogar drei Stände, die den gefährlichen Laserpointer unseres Sohnes verkauft haben!»