Zum Beweis für den Vertragsabschluss können Kunden das aufgezeichnete Telefongespräch verlangen. Alois Telli hat das Gespräch «Espresso» vorgespielt. Darauf zu hören ist ein Mann der Firma Suissephone, der dem potentiellen Kunden in hochdeutscher Sprache mit ausländischem Akzent die Vorteile eines Abos vermittelt.
In hohem Tempo will er dem 83-jährigen Mann klar machen, dass er so eine Stunde gratis telefonieren könne, und das ohne zu bezahlen. Der Verkäufer wiederholt die Botschaft immer wieder und sagt unter anderem auch: «Alles bleibt bei der Swisscom, nur Gespräche sind bei Suissephone.»
«Ich dachte, ich rede mit Swisscom»
Frühere Beiträge zum Thema:
Der Vertreter am Telefon hat sich zwar klar vorgestellt und auch gesagt, woher er kommt. Trotzdem ist dem älteren Swisscom-Kunden Alois Telli bis zum Ende des Gesprächs nicht klar geworden, dass es sich hier nicht um die Firma Swisscom handelte. Umso grösser war dann auch der Schock, als die Vertragsunterlagen per Post ins Haus kamen. «Ich rief bei der Swisscom an und diese bestätigte mir, dass die Telefonie nun über einen anderen Anbieter laufe. Aber das will ich doch gar nicht!»
Suissephone schreibt auf Anfrage, beim Vertragsabschluss handle es sich um ein standardisitertes und vom BAKOM genehmigtes Verfahren. Ausserdem werde jeder Kunde nach dem Gespräch in einem Brief auf das siebentägige Widerrufsrecht aufmerksam gemacht.
Ombudsmann: «Der grösste Teil unserer Beschwerden betreffen solche Fälle»
Bei der Ombudsstelle für die Telekommunikation, bei der Ombudscom, ist Oliver Sidler der Mann für alle Fälle. Sehr häufig versuchen er und seine Mitarbeitenden bei genau solchen Vertragsabschlüssen zu vermitteln. Er stellt fest, dass häufig ältere Menschen von solch ungewollten Abschlüssen betroffen sind. Die Art, wie Ihnen die Abos am Telefon verkauft würden, überfordere die Leute.
«Grundsätzlich rate ich bei der Art von Telefonanrufen, so schnell wie möglich wieder aufzulegen. Wenn es aber zum ungewollten Vertrag kommt, gilt es für die Betroffenen, die schriftlichen Unterlagen anschliessend genauestens zu prüfen. Die meisten solcher Telefonanbieter räumen den Kunden eine Frist ein, vom Vertrag zurückzutreten.» Und schliesslich lohne sich auch der Gang zum Ombudsmann.