Zur Untersuchung des Rücktritts von Bundesrätin Elisabeth Kopp setzte das Parlament am 31. Januar 1989 eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein. Der Auftrag umfasste auch eine detaillierte Untersuchung der von der Bundesanwaltschaft betriebenen Staatsschutzaktivitäten und Datensammlungen auf so genannten Fichen (Registerkarten).
Der Bericht schockierte: Der Schweizer Staatsschutz hatte seit 1900 beinahe eine Million Karteikarten angelegt. Über 700'000 Personen wurden ohne gesetzliche Grundlagen bespitzelt.
Chronik
Subversivenjäger und Gesinnungsschnüffler
CH-Magazin vom 25.01.1977
Fichen-Biografie des höchsten Schweizers
Rundschau vom 06.02.1990
Überwachungsstaat Schweiz
Rundschau vom 20.02.1990
Kein grund zum Feiern
Kultur Aktuell vom 04.03.1990
Fichen: Fall Kaufmann
Kassensturz vom 05.03.1990
Das EMD im Visir
Tagesschau Jahresrückblick vom 28.12.1990
Jean-Rodolphe von Salis ein Staatsfeind?
Kultur im Gespräch vom 08.12.1991
Der Fichen-Delegierte zur Ficheneinsicht
10vor10 vom 27.08.1992
Karteikarten werden elektronisch
Tagesschau vom 24.05.1994
Einflussreicher Schnüffler
10vor10 vom 14.09.1995
Fichierung von Globalisierungskritikern
10vor10 vom 18.06.2001
Die Empörung über den Umfang der Sammlungen und die Auswirkungen für einzelne Betroffene war gross. Die Fichen-Affäre führte in den 1990er Jahren zu einer Neuorganisation von Bundesanwaltschaft und Bundespolizei, die vielen Betroffenen jedoch zu wenig weit geht.
Am 19. Januar 1990 gab der Bundesrat die «Richtlinien für Meldungen im Bereiche des Staatsschutzes» heraus. Diese legten fest, dass «die Teilnahme an rechtmässig durchgeführten Veranstaltungen und Kundgebungen» nicht mehr zu melden seien. Dennoch wurden im Herbst 1991 Golfkriegsgegner, die an Demonstrationen teilnehmen, erfasst.
Aktuelle Diskussionen rund um das Nachrichtendienstgesetz und verschiedenen Social-Media-Plattformen zeigen, dass der Schutz vor unrechtmässiger Überwachung so aktuell ist wie eh und je.