Resultate
Für Einzelrichter Reto Steinmann bestehen keine Zweifel, dass Tristan Scherwey den Freiburger Stürmer Benjamin Plüss im 1. Finalspiel von letztem Donnerstag (4:1) mit Absicht gegen den Kopf attackiert habe. Dass der Berner dadurch eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen habe, «liege auf der Hand», so der Einzelrichter in einem Communiqué.
Das Verschulden wiege dennoch nicht allzu schwer. Aufgrund des Ablaufs der Aktion mit Einbezug eines gewissen Selbstverschuldens von Plüss sowie des Fakts, dass Scherwey weder abgesprungen ist noch den Ellbogen verwendet hat, lasse sich der Fall noch in die unterste Kategorie einreihen.
Eine Sperre bereits verbüsst
Plüss zog sich bei der Aktion einen Nasenbeinbruch zu, konnte aber trotzdem in der nächsten Partie wieder eingesetzt werden. Scherwey seinerseits hat eine Spielsperre im 2. Finalspiel vom vergangenen Samstag (4:3) bereits verbüsst. Gegen die zweite Sperre kann der SCB innert 5 Tagen Rekurs beim Verbandssportgericht einreichen.