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Klagen gegen Verlage
Aus Wissenschaftsmagazin vom 12.04.2014.
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Mensch Einschüchtern statt widerlegen: Forschung vor dem Richter

Wer ein wissenschaftliches Resultat zum Verschwinden bringen will, der kann dem Fachverlag mit einer Klage drohen. Das geschieht immer wieder, und manchmal haben die Kläger Erfolg. Zurzeit gibt ein solcher Fall zu reden, der einen Verlag und einen Forscher in der Schweiz betrifft.

Der Psychologe Klaus Oberauer von der Universität Zürich und sein Kollege Stephan Lewandowsky von der University of Western Australia sind verärgert. Der Fachverlag «Frontiers» aus Lausanne hat vor kurzem einen ihrer Fachartikel zurückgezogen, obwohl der Artikel wissenschaftlich und ethisch korrekt ist.

Im Statement des Verlags heisst es dazu, der Grund seien juristische Unklarheiten. Doch was das genau bedeutet, darüber ist in den letzten Wochen eine heftige Diskussion entbrannt. Die eine Seite spricht von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Die andere glaubt, der Verlag «Frontiers» habe sich durch die Androhung einer rechtlichen Klage in die Knie zwingen lassen.

Klima-Skeptiker als Studienobjekte

In der entsprechenden Studie geht es um Äusserungen von Klima-Skeptikern im Internet. Oberauer und seine Kollegen haben untersucht, wie solche Skeptiker in Blogs auf Ergebnisse reagieren, mit denen sie nicht einverstanden sind. Das Resultat: Die vorgebrachten Argumente trügen Züge von Verschwörungstheorien.

Einige Klima-Skeptiker beschwerten sich deshalb beim Verlag Frontiers. Dieser leitete daraufhin eine Untersuchung ein, mit dem genannten Resultat: Die Studie sei gut, doch der juristische Rahmen unklar, daher der Rückzug.

Verschiedene Versionen

Was das genau für Unklarheiten sind, darüber scheiden sich die Geister. Frontiers hat in einem zweiten Statement versucht, die Entscheidung zu erklären. Das Problem seien die Persönlichkeitsrechte der untersuchten Klima-Skeptiker, sagt die Redaktionsleiterin Costanza Zucca. «Sie waren als Individuen erkennbar und ihr Verhalten wurde als krankhaft dargestellt», sagt Zucca. «Eine seriöse Studie sollte das nicht tun.»

Klaus Oberauer und seine Kollegen wehren sich gegen diesen Vorwurf. Sie hätten die Studie im Vorhinein von der Ethik-Kommission der University of Western Australia prüfen lassen. Die habe kein Problem gesehen. Denn öffentliche Statements zu analysieren, sei durchaus üblich in den Sozialwissenschaften. Die Rechte der untersuchten Klima-Skeptiker seien demnach nicht verletzt worden.

Die Forscher glauben vielmehr, dass jemand dem Verlag mit einer Verleumdungsklage drohte. Zum Beispiel, weil ihm das Resultat nicht passte. Sie vermuten, dass der Verlag die Publikation daraufhin zurückgezogen hat, weil er einen teuren Gerichtsfall fürchtete – speziell eine Klage in Grossbritannien. «Es ging in unserer Auseinandersetzung mit dem Verlag immer nur um mögliche Verleumdungsklagen», so Oberauer.

Klage-Tourismus

Diese Version der Geschichte ist plausibel, denn in Grossbritannien war das Verleumdungsrecht bis vor kurzem sehr strikt. Es wurde immer wieder eingesetzt, um Wissenschaftler einzuschüchtern. «Man kann da von einem regelrechten Klage-Tourismus sprechen», sagt der Wissenschaftstheoretiker Gerhard Fröhlich von der Universität Linz.

Um in Grossbritannien zu klagen, müssen laut Fröhlich weder Kläger noch Beklagte einen Bezug zum Vereinigten Königreich haben. Es reicht im Zeitalter des Internets aus, dass auch Personen in Grossbritannien eine Studie online gelesen haben könnten, um einen Verlag zum Beispiel in London vor Gericht zu ziehen. Eine solche Klage aber kann extrem teuer werden. Deshalb unterlassen Verlage die Publikation von heiklen Artikeln manchmal, wenn sie einen Anwaltsbrief bekommen – oder ziehen sie eben zurück.

Wie oft das vorkommt, ist nicht bekannt. Genaue Zahlen kenne er nicht, sagt Fröhlich. In seiner subjektiven Wahrnehmung habe das Phänomen aber zugenommen: «Die bekannten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs.» Für ihn ist jedenfalls klar, dass solche Klagen eine Gefahr für die Forschung sind. Nur wenn Verlage unabhängig seien und unliebsame Studien nicht unterdrückten, komme die Wissenschaft vorwärts.

Datenbank für Drohbriefe

Das sehen auch andere Wissenschaftler so. Ein Team aus Kanada zum Beispiel hat vor kurzem vorgeschlagen, eine Datenbank einzurichten, wo Verlage Drohbriefe veröffentlichen könnten. So bekäme man das Ausmass dieses Phänomens immerhin besser zu fassen.

Im konkreten Fall von Frontiers ist nicht klar, ob Drohungen und Klagen eine Rolle gespielt haben. Es steht die Aussage der Wissenschaftler gegen jene des Verlags. Die Studie von Klaus Oberauer und seinen australischen Kollegen ist jedenfalls weiterhin verfügbar – nicht bei Frontiers, sondern auf der Website der University of Western Australia. Deren Chefjurist sieht einer allfälligen Klage gelassen entgegen.

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