Als Nachweis von Cannabiskonsum gilt bei Haaranalysen bis anhin, wenn der Hauptwirkstoff von Cannabis – Tetrahydrocannabinol, bekannt als THC – oder Abbauprodukte davon gefunden werden. Eine Studie der Universität Freiburg im Breisgau legt nahe, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist.
Das Forscherteam machte einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmässiger Einnahme von Dronabinol: halbsynthetisch hergestelltem THC. Die Forscher fanden keine Rückstände von THC in ihren Haaren. Stattdessen entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure – einer körpereigenen Substanz. Sie fand sich auch in Haarabschnitten, die lange vor der Studie gewachsen waren.
Zweifel gibt es auch bei der Eindeutigkeit des Nachweises. Laut den Forschern wird THC nicht über den Blutkreislauf eingelagert: Abbauprodukte können bei Körperkontakt über Schweiss und Hauttalg auf andere übertragen werden und – so schlimmstenfalls falsch-positive Resultate liefern.