Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat die Strafuntersuchung gegen die ehemalige Aufseherin des Gefängnisses Limmattal und gegen den Häftling abgeschlossen. Sie hat beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben.
Wie die zuständige Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, zeigte sich die Aufseherin geständig. Diese wird wegen Begünstigung und Entweichenlassens eines Gefangenen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten, davon sieben Monate unbedingt.
Häftling bereitete Fluchtdetails in der Zelle vor
Das Verschulden der Gefängnisaufseherin sei «sehr erheblich», sagt Staatsanwältin Claudia Wiederkehr. Diese habe nämlich nicht nur die Türe zur Zelle des Häftlings, ihrem Geliebten, geöffnet. Sie habe ihm kurz vor der Tatnacht auch ihr persönliches Handy gegeben, damit dieser die Flucht von seiner Gefängniszelle aus habe organisieren können.
Als das Liebespaar in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar aus dem Gefängnis Limmattal entwich, stand nicht nur das Auto der Gefängnisaufseherin bereit. Wie erst am Mittwoch bekannt wurde, warteten dort zwei weitere Fluchthelfer auf das Paar und übergaben ihnen ein Handy und Bargeld.
Diese zwei weiteren Fluchthelfer wurden inzwischen wegen Begünstigung per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Freiheitsstrafe auch für den Häftling
Auch der befreite Häftling soll für die Flucht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft beantragt für ihn eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dies, weil er die Aufseherin zur gemeinsamen Flucht angestiftet habe, heisst es im Strafantrag. Obwohl die Aufseherin also aus Liebe gehandelt hatte, gibt Staatsanwältin Claudia Wiederkehr dem Häftling eine Mitschuld.
Der befreite Häftling befindet sich seit der Festnahme des Paares Ende März in Norditalien wieder im Gefängnis. Die frühere Gefängnisaufseherin wurde inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen und ist mindestens bis zur Verhandlung am Bezirksgericht Dietikon frei.