29. April 1986: Die Alarmorganisation mit der Überwachungszentrale (heute Nationale Alarmzentrale) wird aktiv und dann durch Militärpersonal verstärkt. Die Strahlungsgefahr wird als gering eingeschätzt. Dies ist der erste Ernstfall-Einsatz seit der Gründung im Herbst 1984.
Ab 30. April 1986: In verschiedenen Landesteilen werden erhöhte Strahlenschutzwerte gemessen.
3. Mai 1986: Die Kommission zur Überwachung der Radioaktivität veröffentlicht Vorsichtsmassnahmen. Unter anderem sollen Schwangere keine Frischmilch trinken, frisches Gemüse sei zu waschen.
25. Mai 1986: Nur noch im Südtessin werden höhere Strahlenwerte gemessen. Die meisten Vorsichtsempfehlungen werden aufgehoben.
15. Juni 1986: Der Nationalrat behandelt 20 dringliche Interpellationen zu Tschernobyl.
21. Juni 1986: Über 20'000 Personen nehmen an der Anti-AKW-Demo in Gösgen teil.
27. Juni 1986: Der Verband der Schweizerischen Gemüseproduzenten fordert vom Bund 10 Millionen Franken Schadenersatz für Ausfälle im Zusammenhang mit Tschernobyl. Erst nach jahrelangem Rechtsstreit bis vor das Bundesgericht muss der Bund Ende 1990 8,7 Millionen Franken zahlen.
3. September 1986: Für den Luganersee wird ein Fischereiverbot wegen erhöhter Strahlenwerte erlassen. Das Verbot wird erst im Juli 1988 aufgehoben.
12. September 1986: Der Bundesrat setzt die Verordnung über die Konzentration von Radionukliden in Lebensmitteln in Kraft.
Oktober 1986: Sondersession der eidgenössischen Räte zu Tschernobyl. Der Bundesrat gibt die Ausarbeitung eines Energieartikels sowie eines Berichts über Ausstiegsszenarien in Auftrag.
1988: Angesichts wachsender Widerstände in der Bevölkerung werden die AKW-Projekte Graben (BE) und Kaiseraugst (AG) vom Bund beerdigt.
23. September 1990: In der eidgenössischen Abstimmung werden der Energie-Artikel und die Moratoriums-Initiative für einen zehnjährigen AKW-Baustopp angenommen. Die Atom-Ausstiegsinitiative dagegen wird verworfen.
22. März 1991: Die eidgenössischen Räte verabschieden das auf Grund der Tschernobyl-Erfahrungen ausgearbeitete Strahlenschutzgesetz. Es tritt ab 1. Oktober 1994 in Kraft.
20. November 1997: Die Schweiz erklärt sich an einer internationalen Konferenz in New York bereit, 6,4 Millionen Franken für die Renovation der Schutzhülle des AKW Tschernobyl zur Verfügung zu stellen.
22. Oktober 1998: Der Bundesrat spricht sich grundsätzlich für einen «geordneten Rückzug aus der Kernenergie» aus. Die laufenden AKW sollten nach einer noch festzulegenden Betriebsdauer stillgelegt werden.
2000: Das Ende des zehnjährigen AKW-Moratoriums und das Inkrafttreten des CO2-Gesetzes bringen eine Wende in der Atom-Diskussion. Atomkraft-Befürworter sehen in der Atomenergie eine saubere Alternative zu fossiler Energie.
18. Mai 2003: Die Atominitiativen «Strom ohne Atom» (für einen Atomausstieg) und «Moratorium Plus» (für ein weiteres zehnjähriges AKW-Moratorium) werden klar verworfen.
1. Februar 2005: Das revidierte Kernenergiegesetz – ein indirekter Gegenentwurf zu den 2003 verworfenen Initiativen – tritt in Kraft. Es hält die Option Kernenergie offen und unterstellt neue AKW dem fakultativen Referendum.
11. März 2011: Ein Erdbeben mit Tsunami in Japan zerstört das Atomkraftwerk Fukushima, es kommt zu grossräumigen Verstrahlungen. Fortan dominiert dieses Ereignis die AKW-Debatte in der Schweiz. Der Supergau von Tschernobyl rückt fortan in den Hintergrund.
25. Mai 2011: Der Bundesrat spricht sich im Rahmen der Energiestrategie 2050 für einen längerfristigen Atomausstieg aus. Die bestehenden AKW sollen «am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer» stillgelegt und nicht ersetzt werden. Das Parlament billigt im September die Ausstiegspläne prinzipiell.
4. September 2013: In einem ersten Massnahmenpaket zuhanden des Parlaments konkretisiert der Bundesrat, wie er den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bewerkstelligen will.