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Kein Verbot von Tabakwerbung
Aus Tagesschau vom 14.06.2016.
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Session Ständerat will Tabakwerbung nicht verbieten

Niederlage für Gesundheitsminister Alain Berset: Der Ständerat möchte das Bundesgesetz über Tabakprodukte an den Bundesrat zurückweisen. Nichts wissen will die kleine Kammer von einem Werbeverbot. Die freie Marktwirtschaft sei höher zu gewichten als die Prävention.

Mit 28 zu 15 Stimmen folgte die kleine Kammer der Mehrheit ihrer Gesundheitskommission. Diese hatte mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Rückweisung an die Regierung beantragt. Nur vom linken Lager erhielt Alain Berset Unterstützung.

Damit muss der Bundesrat wohl eine Zusatzrunde drehen. Wenn der Nationalrat die Vorlage ebenfalls zurückweist oder der Ständerat ein zweites Mal Rückweisung beschliesst, muss die Regierung noch einmal über die Bücher.

«Angriff auf freie Marktwirtschaft»

Mit dem Tabakproduktegesetz will der Bundesrat das Suchtproblem entschärfen. Der Ständerat verlangt eine neue Vorlage, die nur unbestrittene Elemente der geltenden Tabakverordnung wie den Kinder- und Jugendschutz umfasst. Von Einschränkungen der Werbung im Kino oder auf Plakaten, der Verkaufsförderung und des Sponsorings will die kleine Kammer aber nichts wissen.

Eine deutliche Mitte-rechts-Mehrheit im Ständerat warnte vor einem «Angriff auf die freie Marktwirtschaft». Es sei nicht erwiesen, dass generelle Werbeverbote einen Rückgang des Rauchens bewirkten. Zudem erhalte der Bundesrat zu viel Macht. «Es gibt eine Grenze», sagte Joachim Eder (FDP/ZG).

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Legende: Mit dem neuen Tabakproduktegesetz will der Bundesrat vor allem Jüngere vom Rauchen abhalten. Keystone

Disput um E-Zigaretten und Kautabak

Auch sei nicht einzusehen, wieso für nikotinhaltige E-Zigaretten oder den Kautabak Snus die gleich strengen Regeln gelten sollten wie für herkömmliche Zigaretten, die schädlicher seien. «Uns fehlt die Differenzierung», sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR). Der Bundesrat erlasse Werbeverbote unabhängig vom Risikopotenzial.

Auch würden mit dem bundesrätlichen Gesetzesentwurf die Kompetenzen der Kantone beschnitten, monierten die Bürgerlichen. «Die Vorlage regelt auf Stufe Bund dermassen viel, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Kantone eingeschränkt werden», sagte Dittli.

Verkauf an Minderjährige unumstritten

Nur die SP und Grünen sowie zwei Mitte-Politiker erachteten den Gesetzesentwurf als brauchbare Basis für die parlamentarische Arbeit. «Wir sollten uns durchringen, die Differenzen in der Detailberatung zu diskutieren», sagte Hans Stöckli (SP/BE).Bundesrat Berset stellte die harten Fakten ins Zentrum seines flammenden Plädoyers für die Vorlage. Rauchen verursache gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Schäden. «Die Rückweisung des Gesetzes entspricht keinem Kompromiss.»

Nicht umstritten ist das schweizweite Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Minderjährige. Eine Mehrheit hielt fest, diese Massnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen begrüsse sie ausdrücklich. Hierzu müsse für Testkäufe eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Auch ein Verbot von speziell an Minderjährige gerichtete Werbung halten die meisten für sinnvoll.

Strenge Regeln in mehreren Kantonen

Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, ist untersagt.

Manche Kantone kennen striktere Regeln als der Bund. In 15 Kantonen ist Plakatwerbung für Tabakprodukte bereits verboten. In zehn Kantonen dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden, in weiteren zwölf Kantonen gilt das Abgabealter 16 Jahre.

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