Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Vorschlag der Einigungskonferenz ist von beiden Ratskammern angenommen worden. Letzter strittiger Punkt war die Frage, ob Daten über Telefonverbindungen zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Nein, lautet nun der Kompromiss zwischen den beiden Räten.
Mit dem neuen Gesetz werde die Verbrechensbekämpfung ins digitale Zeitalter überführt, sagten mehrere Sprecher im Parlament. So erlaubt es etwa den Einsatz von Spionage-Software, um künftig auch Skype-Gespräche mithören zu können.
Das Abhören von Telefonaten im Rahmen von Strafverfahren ist zwar schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, indem sie über das Internet telefonieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe nicht um präventive Überwachung. Erlaubt würden Staatstrojaner nur bei schweren Verbrechen wie Mord, Menschenhandel, Terrorfinanzierung und Pädokriminalität.
Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben
Die Gegner der Gesetzesrevision haben bereits ein Referendum angekündigt. Im Hinblick auf eine mögliche Abstimmung hat das Parlament entschieden, auf die Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate zu verzichten. Ein gewichtiges Argument gegen das Büpf fällt damit weg.