Die Gemeinde Glarus Süd sanierte vor 2 Jahren die Kreuzgasse in Mitlödi. Die Strasse wurde komplett aufgerissen und neue Leitungen verlegt. Dafür musste gerammt werden – mit Folgen: Die Häuser rundherum vibrierten.
Hausbesitzer rund um die Baustelle beklagen Risse in der Fassade und an den Innenwänden. Ein Betroffener ist Markus Rangger: Er meldet die Schäden der Gemeindeverwaltung, die Schäden werden protokolliert. Im Badezimmer muss Rangger die Fliesen sofort ersetzen. Kostenpunkt: 10'000 Franken.
Kein Geld von der Gemeinde
Kurz darauf teilt ihm die Gemeinde mit, die Schäden seien nicht durch die Bauarbeiten verursacht worden. Die Beweislast liegt nun nach Art. 8 ZGB bei Markus Rangger. Ein schier unmögliches Unterfangen, denn bei Rissen an und im Haus lässt sich ohne sogenannte Rissprotokolle kaum eruieren, woher sie stammen.
Markus Rangger will trotzdem nicht klein beigeben und schaltet seine Rechtsschutzversicherung ein. Es kommt zur Schlichtungsverhandlung. Dort habe die Gemeinde beteuert: Es seien Erschütterungsmessungen gemacht und der Grenzwert sei nicht überschritten worden, so Markus Rangger.
Er verzichtet auf weitere rechtliche Schritte und lässt die sogenannte Klagebewilligungsfrist verstreichen.
Gutachten mit neuen Beweisen
Erst danach erhält er die Ergebnisse eines Gutachtens, das seine Rechtsschutzversicherung in Auftrag gegeben hat. Der Gutachter deckt auf, dass diese – für ein Gerichtsverfahren entscheidenden – Messungen nicht während der gesamten Bauzeit gemacht wurden. «Die Gemeinde hat, so wie es aussieht, vor der Schlichtung gelogen», so das Fazit von Markus Rangger.
Die Gemeinde will dazu und zu weiteren Fragen keine Stellung nehmen. Sie schreibt «Kassensturz», Ranggers Forderung sei von allen Verantwortlichen als unbegründet zurückgewiesen worden. Hinzu komme, dass er die Klagebewilligungsfrist habe verstreichen lassen. Damit sei «diese Angelegenheit für die Gemeinde erledigt und abgeschlossen».
Mehrere geschädigte Hausbesitzer
Markus Rangger ist nicht der einzig mutmasslich Geschädigte. Insgesamt vier Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer klagen über Schäden an ihren Liegenschaften. Ein einziger soll sich mit der Gemeinde geeinigt und Schadenersatz bekommen haben, heisst es in der Lokalpresse. Allerdings auch nur, weil er als Baufachmann die Fehler habe aufzeigen können, sagt seine Ehefrau. Ihm ist es offenbar gelungen, die Gemeinde von seinen Schäden zu überzeugen.
Markus Rangger ist noch unschlüssig, ob er den Rechtsweg beschreiten soll. Seinen Schaden beziffert er auf etwa 100'000 Franken. Genauso viel könnte ein Verfahren kosten, wobei der Ausgang ungewiss ist. Er hofft, dass es doch noch eine aussergerichtliche Einigung gibt und sich die Gemeinde kulant zeigt. Denn sein Gutachter sagt, die Schäden stammen wahrscheinlich von den Bauarbeiten. Aber eben, beweisen lässt sich das im Nachgang kaum.