Im Schweizer Recht sind Trusts nicht vorgesehen. Trotzdem können in der Schweiz beispielsweise für Erbfolgeregelungen Trusts gegründet werden. Das ist deshalb möglich, weil die Schweiz 2007 das Haager Trust-Abkommen unterzeichnet hat. Dieses verpflichtet dazu, ausländische Trusts anzuerkennen.
Nun soll es auch einen inländischen Trust geben. Nach dem Ständerat sagt auch der Nationalrat mit 123 zu 58 Stimmen Ja zur Einführung eines Schweizer Trusts.
Ein angelsächsisches Vehikel
Trusts werden typischerweise in der Vermögensplanung verwendet. Das Eigentum oder Teil des Eigentums einer Person wird an einen Verwalter abgetreten. Dieser hat aber keinen eigentlichen Besitzanspruch. Einen solchen haben die Begünstigten des Trusts. Das können zum Beispiel die Kinder des Gründers sein.
Die Aufgabe des Verwalters ist es, das Vermögen im Sinne des Gründers zu verwalten und lediglich dann Geld auszuzahlen, wenn dies auch so vom Gründer vorgesehen ist.
Trusts haben oft legitime Zwecke, können aber auch missbraucht werden.
Trusts sind ein lukratives Geschäft, in welchem auch der Schweizer Finanzplatz mitmischt. Finanzdienstleister bieten die Gründung von Trusts und die Verwalter-Dienstleistung an. Bisher können sie bei der Vermögensplanung allerdings nur ausländische Trusts verwenden. Einen Schweizer Trust gibt es bislang nicht.
Mit der Einführung eines inländischen Trusts können sie ihre Angebotslücke schliessen. Finanzdienstleister haben denn auch aktiv für einen Schweizer Trust lobbyiert.
Vehikel kann missbraucht werden
Trusts sind jedoch umstritten. Sie tauchten zum Beispiel im Zusammenhang mit Datenlecks wie den Panama- oder den Paradise-Papers auf. Kritiker bezeichnen den Trust als Instrument zur Verschleierung der Besitzverhältnisse von Geldern sowie zur Steuerhinterziehung. «Der Trust hat meist legitime Zwecke, kann aber auch missbraucht werden», bestätigt Dominique Jakob, Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich.
Ermöglicht wird die Verschleierung durch lasche Gesetze in einigen Ländern. Oder zum Teil durch schlichtes Ignorieren von Sorgfaltspflichten, etwa durch Anwälte, Treuhänder oder Banken. Die Gegner der Einführung eines Schweizer Trusts kritisieren eben gerade diese Missbrauchsanfälligkeit.
Familienstiftung weiter entwickeln
Die Finanzdienstleister halten dagegen und betonen, dass der Trust kein Steuerhinterziehungs-Instrument mehr sei. Die immer strengeren Gesetze würden das verhindern. Ein Schweizer Trust stärke den Finanzplatz.
Wenn es darum gehe ein Vehikel für die Vermögensplanung zu errichten, dann wäre laut Rechtsprofessor Dominique Jakob auch die Reform der Familienstiftung eine Möglichkeit gewesen. Solche sind derzeit erst für gewisse Zwecke zugelassen. Zum Beispiel sind Unterhaltszahlungen an Familienangehörige nicht möglich. Bei Trusts sind solche erlaubt.
Die Schaffung eines Schweizer Trusts werde eine Herausforderung und ein langwieriger Prozess, so Jakob weiter. «Es besteht die Gefahr, dass man unter den heutigen regulatorischen Bedingungen ein Rechtsinstitut schafft, das letztlich gar nicht attraktiv ist.»
Mit anderen Worten, ob sich in Zukunft ein Geschäft mit Schweizer Trusts machen lässt, ist davon abhängig, ob der inländische Trust so attraktiv ist, wie die ausländischen Angebote.