- Seit dem 1. Juli 2016 gilt im Kanton Tessin das sogenannte Verhüllungsverbot.
- Bisher wurde gegen sechs Frauen ein Verfahren eröffnet.
- In rund zehn Fällen gab es eine Ermahnung durch Polizisten.
Im Kanton Tessin gilt seit dem 1. Juli 2016 ein sogenanntes Verhüllungsverbot. Die Stimmberechtigten hatten 2013 eine entsprechende Initiative auf kantonaler Ebene angenommen. Damit dürfen die Vollverschleierung (Burka) oder Gesichtsschleier (Niqab), die nur die Augen freilassen, im Tessin nicht mehr im öffentlichen Raum getragen werden.
Gleich am ersten Tag, als das Gesetz in Kraft trat, protestierten die Schweizer Konvertitin Nora Illi und der algerische Unternehmer Rachid Nekkaz mit einem medienwirksamen Auftritt in Locarno (TI). Mit einem blauen Niqab bekleidet, ging die Schweizerin begleitet vom Algerier und ihrer Tochter zur Stadtpolizei, um sich büssen zu lassen.
Nationales Verbot ungewiss
Im September vergangenen Jahres hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum fordert. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat dagegen den Vorstoss im Januar deutlich abgelehnt. Folgt ihr der Ständerat, ist der Vorstoss erledigt.
Zum Burkaverbot dürfte sich dereinst das Stimmvolk äussern können. Auf nationaler Ebene läuft die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Die Initianten vom sogenannten «Egerkinger Komitee» um Walter Wobmann (SVP/SO) haben bis am 15. September 2017 Zeit, die nötigen 100'000 gültigen Unterschriften zu sammeln.