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Ein Stimmzettel und ein Abstimmungsbüchlein (Symbolbild).
Keystone
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Behinderte wollen politisch mitbestimmen

Geistig oder psychisch Beeinträchtigte dürfen in der Schweiz nicht abstimmen und wählen. Das widerspricht der Uno-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Nur: Mit dem Stimmrecht allein wäre es nicht getan. Geistig Behinderte bräuchten zusätzliche Unterstützung.

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