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KEYSTONE/Gaetan Bally
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Beschwerde gegen Schweiz vor Uno-Kinderrechtsausschuss

Für Kinder mit Beeinträchtigungen gilt in der Schweiz seit 2011 der Grundsatz «Integration vor Separation». Doch noch immer argumentieren die Behörden in vielen Fällen, es sei besser, eine Sonderschule zu besuchen. Nun haben die Eltern eines betroffenen Kindes Beschwerde gegen die Schweiz vor dem Uno-Kinderrechtsausschuss eingereicht.

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